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Förderlinie 2:
Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel
I. Allgemeines
Zur Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen an der Universität Paderborn hat das Präsidium im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts einen Pool für WHK-Mittel eingerichtet.
II. Antragsberechtigung / Höhe der zu beantragenden Mittel
Antragsberechtigt im Programm "Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel" sind Habilitandinnen bzw. Juniorprofessorinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn. Im Rahmen der Maßnahme können Antragstellerinnen einmalig für 12 Monate WHK-Mittel zu ihrer Unterstützung erhalten. Pro Jahr stehen im Rahmen dieser Programmlinie insgesamt Mittel in Höhe von 60.000 € zur Verfügung.
III. Form der Antragstellung und Frist
Anträge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den Förderprogrammen "Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" und "Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen-/Personalmittelpools für Absolventinnen" als Gesamtpaket seitens der Fakultäten beim Präsidium vorzulegen, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. Anträge können jeweils bis zum 15.06. eines jeden Jahres vorgelegt werden. Die bereitgestellten Mittel sind in der Regel in den auf dem Antragstermin folgenden 12 Monaten zu verausgaben.
Bei mehreren Anträgen einer Fakultät muss seitens der Fakultät eine Priorisierung vorgenommen wer-den. Diese Empfehlungsliste (max. drei Vorschläge) an das Präsidium soll von der Fakultät unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden.
Die antragstellenden Juniorprofessorinnen sollen in ihrer Fakultät das Promotionsrecht besitzen oder den antragstellenden Habilitandinnen soll in ihrer Fakultät das Promotionsrecht zugesprochen werden (z.B. Einzelfallentscheidung).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die WHK-Mittel sollten zudem zur Unterstützung eines Promotionsvorhabens verausgabt werden.
IV. Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt bis zu einem Jahr.
V. Berichtspflicht
Am Ende der Förderung ist gegenüber dem Präsidium über den Stand des Habilitationsverfahrens bzw. der Juniorprofessur zu berichten. Zudem ist über den Stand des Promotionsverfahrens der durch die WHK-Mittel eingestellten Person sowie über deren Weiterfinanzierung zu berichten.
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