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Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes 2008-2013

Förderlinie 1:
Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen-/Personalmittelpools für Absolventinnen

I. Allgemeines
Zur Förderung der besten Absolventinnen, die eine Promotion anstreben, hat das Präsidium der Universität Paderborn im Rahmen der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts einen Personalmittelpool eingerichtet. Hieraus ist pro Jahr die Finanzierung von ca. fünf halben Stellen für wissenschaftliches Personal (TV-L E 13) als Anschubfinanzierung zur Promotion für bis zu einem Jahr möglich. Die Förderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzungen für eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag für ein Forschungsprojekt) zu erarbeiten und zu sichern.

II. Antragsberechtigung / Höhe der zu beantragenden Mittel
Förderberechtigt sind Absolventinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn, die eine Promotion an der Universität Paderborn anstreben. Das Vorschlagsrecht liegt bei den betreuenden Professorinnen und Professoren. Pro Antragstermin kann je Fakultät mindestens eine Absolventin gefördert werden. Beantragt werden können Mittel in Höhe von bis zu 0,5 Stellen wissenschaftliches Personal (TV-L E 13). Der maximale Förderzeitraum beträgt ein Jahr.

III. Form der Antragstellung und Frist
Anträge in dieser Programmlinie sind in Abstimmung mit Antragstellungen in den Förderprogrammen "Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren" und "Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel" als Gesamtpaket seitens der Fakultäten beim Präsidium vorzulegen, das über die Vergabe der Mittel entscheidet. Anträge können jeweils bis zum 15.06. eines jeden Jahres vorgelegt werden.
Bei mehreren vorliegenden Anträgen ist seitens der Fakultät eine Priorisierung vorzunehmen. Diese Empfehlungsliste (max. 3 Vorschläge) an das Präsidium soll von der Fakultät unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet werden. Die Absolventinnen sollen in der Regel in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen. Die Förderung dient als Anschubfinanzierung zur Promotion.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Beschreibung des Promotionsvorhabens (max. 2 Seiten)
  2. Konzept zur angestrebten Weiterfinanzierung (Zeitplan + Art der angestrebten Weiterförderung / Fördereinrichtung)
  3. Lebenslauf
  4. Kopie des Abschlusszeugnisses


IV. Voraussetzungen
Eine Förderung können Absolventinnen erhalten, die Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen, die insgesamt über den durchschnittlichen Anforderungen liegen, und die sich auf die Promotion vorbereiten. Der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und Beginn der Förderung kann bis zu einem Jahr betragen.
Eine Unterstützung kann nicht bewilligt werden, soweit die zu fördernde Doktorandin für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung von öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtung erhält oder erhalten hat.

V. Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt bis zu einem Jahr. Es sind auch Antragstellungen über einen kürzeren Zeitraum möglich.

VI. Berichtspflicht
Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung ein Bericht über den Stand der Promotion und der Weiter-finanzierung vorzulegen.

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