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Sonderforschungsbereiche können zusätzliche Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen beantragen. Es können bis zu 30.000 Euro pro Jahr bzw. 120.000 Euro pro Förderperiode mit dem Einrichtungs- bzw. Fortsetzungsantrag als Pauschale beantragt werden. Die Summe kann bei Bedarf auch ungleichmäßig über die Förderperiode verteilt werden, eine nachträgliche Verschiebung bewilligter Mittel in andere Haushaltsjahre ist allerdings nicht möglich.
Der Mittelbedarf ist durch Darstellung der geplanten Maßnahmen kurz zu skizzieren. Dabei sollte sein spezieller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Sonderforschungsbereiches und sein Bezug zu den bereits bestehenden hochschuleigenen Maßnahmen, die im allgemeinen Antragsteil aufgeführt werden, dargestellt werden.
Innerhalb der Förderperiode können Sonderforschungsbereiche auch anderweitig eingesparte SFB-Mittel umdisponieren und für Gleichstellungsmaßnahmen verwenden. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht nötig.
Weitere Informationen und Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten Sie unter: http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/chancengleichheit/infoblatt_chancengleichheit_sfb_0903.pdf
Für Fragen zu Gleichstellungsmaßnahmen in den Programmen Sonderforschungs-bereiche, Forschungszentren, Exzellenzcluster steht bei der DFG Frau Dr. Ursula von Gliscynski (ursula.gliscynski[at]dfg.de, 0228/885-2415) sowie die für die Betreuung zuständigen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.
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