Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards

Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen in Schwerpunktprogrammen

In einem Schwerpunktprogramm können im Rahmen des Koordinationsprojektes pro Jahr bis zu 15.000 Euro für Gleichstellungsmaßnahmen beantragt werden.
Hier kann die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln beispielsweise dafür eingesetzt werden, eine Netzwerkbildung zwischen den im Schwerpunktprogramm geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen zu initiieren. Denkbar ist auch, dass mit zusätzlichen Mitteln die Betreuung von Kindern der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler während einer Veranstaltung des Schwerpunktprogramms finanziert wird.

Weitere Informationen unter:
http://www.dfg.de/download/formulare/1_41/1_41.pdf 

Bei Fragen zu Gleichstellungsmaßnahmen in Schwerpunktprogrammen und Forschergruppen stehen Ihnen bei der DFG Frau Doris Brennecke-Schröder (Doris.Brennecke-Schroeder[at]dfg.de, 0228/885-2614) sowie die zuständigen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.

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