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Von der (designierten) Leitung einer Forschergruppe können pro Jahr bis zu 15.000 Euro für Gleichstellungsmaßnahmen der Forschergruppe beantragt werden.
Die Prüfungsgruppe ist von der Leitung der Forschergruppe darüber zu informieren, welche Chancengleichheitsmaßnahmen bereits existieren.
Weitere Informationen unter:
http://www.dfg.de/download/formulare/1_41/1_41.pdf
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