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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verfügt über verschiedene Chancengleichheitsmaßnahmen in ihren Programmen zur Einzelförderung (Sachbeihilfe, Eigene Stelle, Forschungsstipendium) sowohl in der Phase der Antragstellung als auch in der Phase der Projektdurchführung:
Für Antragstellerinnen und Antragsteller besteht die Möglichkeit, individuelle Lebensumstände anzugeben, die bei der Begutachtung, Bewertung und Entscheidung eines Antrags berücksichtigt werden.
Für die Phase der Projektdurchführung besteht die Option, in bestimmten Situationen (z. B. Ausfall von wissenschaftlichem Personal) (zusätzliche) Mittel für Maßnahmen der Chancengleichheit zu beantragen und einzusetzen.
Weitere Informationen sowie Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten Sie unter:
http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/chancengleichheit/massnahmen/index.html
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