Chancengleichheitsmaßnahmen in der Einzelförderung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verfügt über verschiedene Chancengleichheitsmaßnahmen in ihren Programmen zur Einzelförderung (Sachbeihilfe, Eigene Stelle, Forschungsstipendium) sowohl in der Phase der Antragstellung als auch in der Phase der Projektdurchführung:

  • Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände der Antragsteller*innen bei der Beurteilung ihrer wissenschaftlichen Leistung
  • Ausgleich des Ausfalls oder einer Teilzeittätigkeit der Projektleiter*in/Teilprojektleiter*in aus familiären Gründen (beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger)
  • Ausgleich des Ausfalls oder der Teilzeittätigkeit des im Projekt beschäftigten Personals aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über Mutterschutz oder Elternzeit

Für Antragsteller*innen besteht die Möglichkeit, individuelle Lebensumstände anzugeben, die bei der Begutachtung, Bewertung und Entscheidung eines Antrags berücksichtigt werden.

Für die Phase der Projektdurchführung besteht die Option, in bestimmten Situationen (z. B. Ausfall von wissenschaftlichem Personal) (zusätzliche) Mittel für Maßnahmen der Chancengleichheit zu beantragen und einzusetzen.

Weitere Informationen sowie Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten Sie hier.

audit familiengerechte…

Der Universität Paderborn wurde am 22. November 2005 als erster Universität in NRW das Grundzertifikat zum audit familiengerechte hochschule verliehen.

TOTAL E-QUALITY

Die Universität Paderborn hat für ihre an Chancengleichheit orientierte Personalpolitik das TOTAL E-QUALITY Prädikat erhalten.

charta der vielfalt

Die Universität Paderborn hat die "charta der vielfalt" im Oktober 2011 unterzeichnet.
Weitere Informationen finden Sie hier