Frauenquote

Die Einführung und Anwendung von sog. Frauenquoten in Bereichen des öffentlichen Dienstes, der Wissenschaft, Privatwirtschaft und Politik hat zum Ziel, „Frauen den gleichen Zugang zu Schlüsselpositionen zu ermöglichen wie Männern“ (Hendrix 2019: 94). Auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig (SPD), stimmte der Bundestag am 6. März 2015 mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf zur Frauen- bzw. Geschlechterquote für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst.

Die Frauenquote stellt eine Antwort der Politik auf die nach wie vor bestehende Diskriminierung von Frauen beim Aufstieg in Führungspositionen von Unternehmen dar; so verbleiben diese trotz gleicher Qualifikationen im Vergleich zu Männern auf Ebenen des mittleren Managements und werden aus verschiedenen Gründen am Aufstieg gehindert (siehe zu den Ursachen auch den Eintrag zur Gläsernen Decke). Seit der Einführung des ersten Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG 2015) lässt sich ein Anstieg des Frauenanteils in den Führungsetagen deutscher Unternehmen verzeichnen:  Wohingegen der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland 2014 nur 18,4 Prozent betrug, so lag dieser im Jahr 2021 bei  30.4 Prozent. Und wohingegen der Frauenanteil in den Vorständen dieser Unternehmen 2014 bloß 5,4 Prozent betrug, so lag dieser 2021 bei 14.7 Prozent (vgl. Kirsch/Sondergeld/Wrohlich 2022; Statista 2021: 4f.). Darüber hinaus ist auch ein Anstieg des Frauenanteils in den Aufsichtsräten (34,7 Prozent im Jahr 2021) und in den Vorständen (17,5 Prozent im Jahr 2021) der DAX-Unternehmen in Deutschland zu verzeichnen (vgl. Statista 2021: 11f.).

Die Frauenquote ist bei der Neubesetzung von Aufsichtsratposten und auf den oberen Führungsebenen von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen in der Privatwirtschaft verbindlich. Seit dem 01. Januar 2016 ist eine sog. fixe Quote von 30 Prozent bei der Besetzung von Aufsichtsräten bindend. Unternehmen, die entweder mitbestimmungspflichtig oder börsenorientiert sind, müssen seit Einführung von FüPoG Zielgrößen für Vorstand, Aufsichtsrat und Posten des mittleren und oberen Managements festlegen. Diese müssen von den Unternehmen basierend auf dem Status Quo selbst festgesetzt werden, wobei erstere verpflichtet sind, zusammen mit der Umsetzung öffentlich darüber zu berichten (vgl. Die Bundesregierung 2015). Im öffentlichen Dienst gilt seit 2016 eine entsprechende Quote von 30 Prozent, bis 2025 sollen die Führungspositionen paritätisch besetzt sein (vgl. BMFSFJ 2022).  

Mit dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) gelten seit August 2021 weitere verbindliche Vorgaben für die Vorstands- und Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen:

  • Mindestbeteiligung

„Die bewährte fixe Quote für Aufsichtsräte aus dem FüPoG wird mit dem FüPoG II durch ein Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände ergänzt. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen müssen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn ihr Vorstand aus mehr als drei Personen besteht.“ (BMFSFJ 2021a)

  • Verpflichtende Regelungen zu Zielgrößen und Berichtspflichten

„Unternehmen müssen sich seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 Zielgrößen für die zukünftige Beteiligung von Frauen für die obersten Führungsebenen setzen, also für Aufsichtsrat, Vorstand sowie die erste und zweite Managementebene. Oft lautete die Zielgröße Null. Das ist mit Inkrafttreten des FüPoG II nicht länger akzeptabel. Unternehmen werden künftig begründen müssen, wenn sie sich für den Vorstand null Frauen als Ziel setzen. Im Handelsbilanzrecht wurde eine entsprechende Berichtspflicht eingeführt.“ (BMFSFJ 2021a)

Unternehmen, die keine Zielgröße melden oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, droht ein erhebliches Bußgeld (vgl. BMFSFJ 2021a). Mit der Einführung des FüPoG II ist die gesetzliche Quotenregelung schließlich auch auf die Besetzung der Vorstände in DAX-Unternehmen erweitert worden.

Neben den Hauptanwendungsfeldern von Quotenreglungen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst werden „Frauenquoten [auch] in der Politik […] als Mittel gegen die Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten diskutiert. Als Hauptproblem gilt die KandidatInnenaufstellung in Parteien“ (Hendrix 2019: 998). Aktuell wird die schrittweise Einführung einer Frauenquote innerhalb der CDU diskutiert. 

Um mehr über eine entsprechende Quotierung in der Wissenschaft zu erfahren, siehe Eintrag zu Kaskadenmodell.

(Weiterführende) Literatur:

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 51: Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Bonn. 11. August 2021. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr.17: Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Bonn. 30. April 2015. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Bundesministerium der Justiz (BMJ) (2021): Frauen in Führungspositionen: Die Quote wirkt. Pressemitteilung vom 20. Oktober 2021. Verfügbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Archiv/DE/Pressemitteilungen/2021/1020_Fuepog.html?nn=17107052. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2022): Mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst. 10.02.2022. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/quote-oeffentlicher-dienst. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021a): Mehr Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft (Zweites Führungspositionen-Gesetz FüPoG II). 02.11.2021. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/quote-privatwitschaft/mehr-frauen-in-fuehrungspositionen-in-der-privatwirtschaft-78562. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021b): Umsetzungsstand der Maßnahmen der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung nach Zielen. 24.09.2021.  Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/186044/e73f3b976eb878159250fa2471bd5436/umsetzungsstand-der-massnahmen-der-gleichstellungsstrategie-der-bundesregierung-nach-zielen-data.pdf. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2020): Gleichstellung und Teilhabe. Frauen und Politik. 31.03.2020. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichstellung-und-teilhabe/frauen-und-politik/frauen-und-politik-80454. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Die Bundesregierung: Gleichstellung. Die Frauenquote kommt. Stand: 27.03.2015. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/die-frauenquote-kommt-321070. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Hendrix, Ulla (2019): Frauenquote: zwischen Legitimität, Effizienz und Macht. In: Kortendiek, Beate/Riegraf, Birgit/Sabisch, Katja (Hrsg.): Handbuch interdisziplinäre Geschlechterforschung, Bd. 2. Wiesbaden: Springer VS, S. 993-1002.

Kirsch, Anja/ Sondergeld, Virginia/ Wrohlich, Katharina (2022): Deutlich mehr Vorständinnen in großen Unternehmen – Beteiligungsgebot scheint bereits zu wirken. DIW Wochenbericht 3/ 2022, S. 22-33. Verfügbar unter: https://www.diw.de/de/diw_01.c.833645.de/publikationen/wochenberichte/2022_03_2/deutlich_mehr_vorstaendinnen_in_grossen_unternehmen_-_beteiligungsgebot_scheint_bereits_zu_wirken.html. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Klammer, Ute/Menke, Katrin (2020): Gender-Datenreport. Informationen zur politischen Bildung/izp 1/2020 [Geschlechterdemokratie], S. 20-33. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/307470/geschlechterdemokratie/. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Statista (2021): Frauenquote. Dossier. Verfügbar unter: https://de.statista.com/statistik/studie/id/9993/dokument/frauenquote-statista-dossier/. Letzter Zugriff: 02.08.2022.

Gleichstellungsbeauftragte

Dr. Annika Hegemann
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Paderborn

Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Raum: E2.103
Tel.: 05251/603724
E-Mail: annika[dot]hegemann[at]uni-paderborn[dot]de

Webseiten der Gleichstellungsbeauftragten

Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies

Dr. Claudia Mahs
Geschäftsführerin des Zentrums für Geschlechterstudien/Gender Studies

Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Raum: H5.206
Telefon: 05251/60-2730
E-Mail: cmahs[at]mail[dot]upb[dot]de

Webseiten des ZG

Frauen gestalten die Informationsgesellschaft

Roxana Carls
Projektleitung

Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn
Raum: P1.6.09.1
Telefon: 05251/60-3003
E-Mail: roxana[dot]carls[at]uni-paderborn[dot]de

Webseiten des Projekts