
Das Pflegezeitgesetz vom Juli 2008 zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Es gewährt Beschäftigten die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum in Pflegezeit zu gehen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder Angehörige selbst zu pflegen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und das Landesbeamtengesetz des Landes NRW beinhalten Regelungen, die beim Auftreten eines Pflegefalles in der Familie eine Freistellung ermöglichen.
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