
Die Pflegekasse übernimmt Leistungen für die häusliche und die stationäre Pflege. Die Höhe ist für jede Pflegestufe gesetzlich geregelt. Wird die/der Pflegebedürftige zuhause gepflegt, kann sie/er zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung wählen. Beides kann auch miteinander kombiniert werden.
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich übernommen wird. Folgende Sätze werden gezahlt:
Pflegestufe 0 120 Euro monatlich
Pflegestufe I 305 Euro monatlich
Pflegestufe II 525 Euro monatlich
Pflegestufe III 700 Euro monatlich (Stand 1/2013)
Pflegesachleistungen werden für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gezahlt. Diese rechnen direkt mit den Pflegekassen ab. Gezahlt wird bis zu folgenden Beträgen:
Pflegestufe 0 225 Euro monatlich
Pflegestufe I 665 Euro monatlich
Pflegestufe II 1250 Euro monatlich
Pflegestufe III 1550 Euro monatlich (Stand 1/2013)
Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden 2012 erhöht und werden ab 2014 dynamisch angepasst.
In besonderen Härtefällen werden bis zu 1918 Euro monatlich gezahlt. Bei umfangreicher Pflege reicht der Betrag der Sachleistung oftmals nicht aus. Dann muss die/der Pflegebedürftige die verbleibenden Kosten aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Bei finanzieller Bedürftigkeit können ergänzende Leistungen durch das Sozialamt bezogen werden.
Bei der Kombinationsleistung werden Pflegegeld und Pflegesachleistung nebeneinander bezogen. Eine Pflegebedürftige/ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I nimmt beispielsweise Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 220 Euro in Anspruch. Der ihr/ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich derzeit auf 440 Euro. Somit werden die Sachleistungen nur zu 50 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 225 Euro können noch 50 Prozent, also 112,50 Euro, bezogen werden.
Weitere Informationen zur Finanzierung von Pflege finden sich im folgenden Link:
http://www.bmg.bund.de/pflege/zahlen-und-fakten-zur-pflegeversicherung.html
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