
Seit dem 29. April 2008 ist an der Universität Paderborn auch alternierende Telearbeit möglich. Darunter ist zu verstehen, dass Beschäftigte teilweise am häuslichen Arbeitsplatz und teilweise am Arbeitsplatz in der Hochschule tätig werden. Diese Maßnahme zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen vor allem für Beschäftigte mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen wurde im Rahmen der Auditierung der Universität als familiengerechte Hochschule realisiert.
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die alternierende Telearbeit praktiziert werden kann. So müssen der Arbeitsplatz und dessen zu leistende Aufgaben für die Telearbeit geeignet sein und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets eingerichtet werden können. In der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit werden außerdem folgende Teilnahmevoraussetzungen unter § 3 festgehalten:
Über die Teilnahme einer/eines Beschäftigten an der alternierenden Telearbeit entscheidet die Universität unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, des Personalrates und ggf. der Schwerbehindertenvertretung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der alternierenden Telearbeit.
Das Beschäftigungsverhältnis der/des Beschäftigten bzw. das Dienstverhältnis der Beamtin/des Beamten bleibt in seiner bestehenden Form unberührt und es dürfen keine beruflichen Nachteile durch die alternierende Telearbeit entstehen.
Weitere Bestimmungen zu räumlichen Voraussetzungen, Arbeitszeit, Arbeitsmitteln u.ä. entnehmen Sie bitte direkt der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit.
Link: Antragsformular
Dienstvereinbarung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die für Sie zuständige/n Personalsachbearbeiter/in.
Index A-Z | Impressum | Webmaster | Login | Geändert am: 23.07.2011