
Betreuungsgeld
Menschen, deren Pflegebedürftigkeit für die Pflegestufe I nicht ausreicht, die aber aufgrund einer eingeschränkten Alltagskompetenz einen Betreuungsbedarf haben, erhalten seit der Neuregelung der Pflegeversicherung im Sommer 2008 die so genannte "Pflegestufe 0". Dies gilt beispielsweise für viele Demenzkranke. Sie erhalten, je nach Voraussetzung, jährlich 1200 Euro (Grundbetrag) oder 2400 Euro (erhöhter Betrag) Betreuungsgeld.
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, die bereits einer Pflegestufe zugeordnet wurden, können diese Leistungen zusätzlich zu ambulanten Sachleistungen und/oder Pflegegeld beziehen. Informationen darüber, wer berechtigt ist diese Leistungen zu beziehen, finden sich im § 45a SGB XI.
Betreuungsleistungen
Das Betreuungsgeld kann nicht verwendet werden, um damit eine private Betreuungsperson zu entlohnen. Die Pflegeversicherung erstattet nur die Kosten für sogenannte qualitätsgesicherte
Betreuungsleistungen.
Grundsätzlich können Betreuungsleistungen ausgegeben werden für:
Die Pflegeberatung vor Ort oder die Beratungseinrichtungen für Demenzkranke und deren Angehörige können Sie bezüglich der Verwendung der Mittel beraten. Eine Liste der anerkannten Anbieter qualitätsgesicherter, niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsleistungen im Kreis Paderborn erhalten Sie bei der Pflegeberatungsstelle des Kreises Paderborn und im Eltern-Service-Büro.
Das Gros der Tagespflegehäuser bietet spezielle Angebote für Demenzkranke, die bei Bedarf auch für einige Stunden in der Woche in Anspruch genommen werden können. Einige ambulante soziale Dienste organisieren betreute Seniorentreffs für demenziell Erkrankte und vermitteln Helferinnen und Helfer für die stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld.
Hilfe bei der Suche nach wohnortnahen Initiativen, Diensten und Einrichtungen, die Unterstützung im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen anbieten, bietet folgendes Internetportal des Demenzservice NRW:
http://www.demenz-service-nrw.de/startseite.html
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