
Anspruchberechtigte Studierende
Wohngeld erhalten Mieter oder Eigentümer mit geringem Einkommen. Das Wohngeld soll zur wirtschaftlichen Sicherung eines den Grundbedürfnissen entsprechenden Wohnens dienen. Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können kein Wohngeld erhalten. Von dieser Regelung gibt es folgende Ausnahmen:
Studierende, die mit Familienangehörigen zusammenleben (Kind(ern), Partnerin/Partner), die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben. D.h., sobald mindestens eine Person im Haushalt lebt, die Anspruch auf Wohngeld hat, besteht ein Anspruch für den gesamten Haushalt. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Kind Sozialgeld nach dem SGB II erhält und selbst aus diesem Grund kein Wohngeld erhält.
Studierende, die BAföG als Bankdarlehen beziehen, können seit dem 01.01.2009 einen Wohngeldantrag stellen.
Mindesteinkommen
Da das Wohngeld ein Mietzuschuss ist und nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt dient, wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen. Wer nicht mindestens über ein Einkommen im Bereich der sozialhilferechtlichen Bedarfssätze verfügt, erhält kein Wohngeld.
Grundlagen der Wohngeldberechnung
Die Höhe des Wohngelds wird von der örtlichen Wohngeldstelle berechnet nach:
Antragstellung
Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen, muss zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck eine Mietbescheinigung und ein Einkommensnachweis eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle.
Adresse
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
Postanschrift
Stadt Paderborn -
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Abteilung Wohnungswesen
33095 Paderborn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Di geschlossen
Mi 08:00 – 12:30 Uhr
Do 08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Herr Pohlmann - Wohngeld - Buchstabe A – G
Zimmer 109
Tel.: 0 52 51/88-1333
Fax: 0 52 51/88-2064
Herr Wippermann - Wohngeld - Buchstabe H – O
Zimmer 107
Tel.: 0 52 51/88-1330
Fax: 0 52 51/88-2064
Herr Daniel - Wohngeld - Buchstabe P – Z
Zimmer 105
Tel.: 0 52 51/88-1324
Fax: 0 52 51/88-2064
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.paderborn.de/microsite/vv/amtfuerliegenschaftenundwohnungswesen/Wohngeld.php
bundesrecht.juris.de/wogg/index.html (Wohngeldgesetz)
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/die-wohngeldreform-zum-1-januar-2009.html (Broschüre Wohngeld 2008)
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