Familiengerechte Hochschule

Wohnberechtigungsschein

Studierende haben auf Grund ihres meist sehr geringen Einkommens in der Regel Anspruch auf einen so genannten Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit dem WBS besteht die Möglichkeit, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind oftmals günstiger als die auf dem freien Markt verfügbaren Angebote.  

Haushaltsangehörige, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, erhal­ten einen gemeinsamen WBS. Dazu gehören neben Ehepaaren auch andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann erneut beantragt werden.  Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines werden folgende Unter­lagen benötigt:

  • Erklärung für den sozialen Wohnungsbau von Wohnungssuchenden/Wohnungs­inhabern/Wohnungsinhaberinnen
  • Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate vor Antragstellung   


Hier noch ein wichtiger Hinweis!
Gleichzeitig mit der Antragstellung besteht bei der Stadt Paderborn die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für eine Sozialwohnung eintragen zu lassen. Bei dringendem Wohnbedarf, z.B. aufgrund einer Schwangerschaft, erfolgt eine bevorzugte Berücksichtigung des Bedarfs.    


Ansprechpartner bei der Stadt Paderborn:
Herr Fister – Wohnungsaufsicht
Tel.: 0 52 51/88-1342
Fax:     0 52 51/88-2064

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