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Studentinnen können aufgrund einer Schwangerschaft ein Urlaubssemester beantragen. Studierende Mütter und Väter können sich zudem bis zur Einschulung des Kindes für die Erziehung und Betreuung beurlauben lassen. Der Antrag muss beim Studierendensekretariat während der Semesterrückmeldefristen (15.02 Sommersemester, 15.07. Wintersemester) für jedes Semester neu gestellt werden. Die spätere Beantragung eines Urlaubssemesters ist jeweils bis zum 15.3./15.8. noch möglich. In diesem Fall wird jedoch eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 12 Euro fällig. Das Beurlaubungsformular finden Sie unter
http://www.zv.uni-paderborn.de/fileadmin/zv/dez3/3-3/Beurlaubungsformular.pdf
Während einer Beurlaubung vom Studium fallen keine Studienbeiträge an. Sozialbeiträge sind jedoch zu entrichten. Die genauen Beträge können dem Beurlaubungsformular entnommen werden. Wenn das Semesterticket nicht genutzt wird, ist jedoch eine Erstattung des Mobilitätsbeitrags (107,50 €) möglich.
Das BAföG-Amt sollte über eine Beurlaubung umgehend informiert werden, da es während dieser Zeit keine BAföG-Zahlungen gibt und bereits erfolgte Zahlungen zurückerstattet werden müssen. Studierende Eltern, die sich zur Betreuung eines Kleinkindes beurlauben lassen, haben unter entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II). In jedem Fall ist es wichtig, eine individuelle Beratung durch das Studierendensekretariat in Anspruch zu nehmen (Ansprechpartner/innen der jeweiligen Sekretariate). So kann geprüft werden, ob ein Urlaubssemester in der jeweiligen Situation tatsächlich von Vorteil ist.
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