
4.11.1 Die Paderborn Karte
Mit der Paderborn Karte (vorher Familienpass) setzt die Stadt Paderborn ein weiteres Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit und soziale Gerechtigkeit. Die Paderborn Karte wird seit dem 01. Januar 2009 im FamilienServiceCenter an folgenden berechtigten Personenkreis ausgegeben:
Die Karte wird zunächst nur für das Jahr 2009 ausgestellt und gilt auch in den anderen Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn.
Inhaber der Paderborn Karte erhalten Vergünstigungen in folgenden Einrichtungen in Paderborn:
Den Antrag können Sie direkt im FamilienServiceCenter oder in den Verwaltungsnebenstellen Schloß Neuhaus, Elsen und Sande stellen.
FamilienServiceCenter
Rathausplatz 1
33098 Paderborn
Tel.: 0 52 51/88-2085
Fax: 0 52 51/88-1207
E-Mail: info(at)familienservicecenter.de
www.familienservicecenter.de
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 10.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Fr: 10.00 bis 13.00 Uhr
Sa: 10.00 bis 13.00 Uhr
4.11.2 Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Es ist möglich, sich als Studierende/r bei niedrigem Einkommen von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Der Antrag kann beim Einwohneramt der Stadt Paderborn gestellt werden. Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
Einwohneramt der Stadt Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
Tel.: 0 52 51/88- 1188
Öffnungszeiten:
Mo: 7.30 – 16.00 Uhr
Di: 7.30 – 12-30 Uhr
Mi: 7.30 – 12.30 Uhr
Do: 7.30 – 12.30 und 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 7.30 – 12.00 Uhr
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