Familiengerechte Hochschule

Gebührenermäßigungen

4.11.1 Die Paderborn Karte

Mit der Paderborn Karte (vorher Familienpass) setzt die Stadt Paderborn ein weiteres Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit und soziale Gerechtigkeit. Die Paderborn Karte wird seit dem 01. Januar 2009 im FamilienServiceCenter an folgenden berechtigten Personenkreis ausgegeben:

  • Familien mit 2 oder mehr Kindern (bei Kindern über 18 Jahren fügen Sie bitte eine Schulbe­scheinigung oder Ausbildungsnachweis bei)
  • Alleinerziehende mit 1 oder mehr Kindern
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Karte wird zunächst nur für das Jahr 2009 ausgestellt und gilt auch in den anderen Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn.

Inhaber der Paderborn Karte erhalten Vergünstigungen in folgenden Einrichtungen in Paderborn:

  • Alle Bäder in der Stadt Paderborn
  • Volkshochschule Paderborn
  • PaderHalle
  • Musik- und Theaterveranstaltungen der Stadt Paderborn
  • Westfälische Kammerspiele
  • Theater der Jugend
  • Jugendamt
  • Westfälisches Kinderdorf e.V. SpielRaum
  • Schule für Musik Yamaha Musikschule Liebold
  • Darüber hinaus gewähren einige Sportvereine Gebührenermäßigungen.

Den Antrag können Sie direkt im FamilienServiceCenter oder in den Verwaltungsnebenstellen Schloß Neuhaus, Elsen und Sande stellen.

FamilienServiceCenter
Rathausplatz 1
33098 Paderborn
Tel.: 0 52 51/88-2085
Fax: 0 52 51/88-1207
E-Mail: info(at)familienservicecenter.de
www.familienservicecenter.de

Öffnungszeiten:
Mo – Do: 10.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Fr: 10.00 bis 13.00 Uhr
Sa: 10.00 bis 13.00 Uhr


4.11.2 Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Es ist möglich, sich als Studierende/r bei niedrigem Einkommen von den Fernseh- und Rundfunk­gebühren befreien zu lassen. Der Antrag kann beim Einwohneramt der Stadt Paderborn gestellt werden. Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Mietvertrag bzw. Bescheinigung über die Miethöhe,
  • Meldebescheinigung,
  • Immatrikulationsbescheinigung,
  • Einkommensnachweis,
  • Lohnsteuerkarte, evtl. Unterhaltsbescheinigung.


Einwohneramt der Stadt Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
Tel.: 0 52 51/88- 1188

Öffnungszeiten:
Mo: 7.30 – 16.00 Uhr
Di: 7.30 – 12-30 Uhr  
Mi: 7.30 – 12.30 Uhr
Do: 7.30 – 12.30 und 14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 7.30 – 12.00 Uhr

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