Ab kommenden Wintersemester 2011/2012 keine Studienbeiträge an der Universität Paderborn

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 studieren in Nordrhein-Westfalen die Studierenden beitragsfrei.

Seit dem Sommersemester 2007 hatte auch die Universität Paderborn wie die meisten NRW-Hochschulen Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Darüber hinaus zahlen die Studierenden den traditionellen Semesterbeitrag von (zurzeit) 208,77 Euro. Darin enthalten sind der AStA-Beitrag, ein Sozialbeitrag, der an das Studentenwerk abgeführt wird, und auch ein Semesterticket. Es gilt als Fahrausweis für Verkehrsmittel des Nahverkehrs in NRW.

Die Studienbeiträge – eine politische Entscheidung der vorherigen Landesregierung – eröffneten den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen einzusetzen. An der Universität Paderborn kamen und kommen die Studienbeiträge den Studierenden direkt zugute und werden insbesondere zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen verwendet. Hierzu zählen zum Beispiel Tutoren- und Mentorenprogramme, der Einsatz von zusätzlichen Lehrbeauftragten, der Ausbau von Laborplätzen, der Erwerb von Fachliteratur, die Verbesserung des Exkursionsangebotes und die Einrichtung studienförderlicher Jobs.

„Die Abschaffung der Studienbeiträge ist für uns schmerzhaft“, sagt Uni-Präsident Prof. Dr. Nikolaus Risch. „Wir haben nachdrücklich erfahren, wie wichtig Studienbeiträge für die Verbesserung der Qualität der Lehre sind. Sie helfen ganz enorm, gerade auch in den Geistes-, Kultur und Wirtschaftswissenschaften, quantitative Betreuungsrelationen zwischen Lehrenden und Lernenden zu verbessern. Wir verlassen uns darauf, dass die Landesregierung ihr Versprechen einhält, in vollem Umfang Kompensationszahlungen zu leisten.“ Die Landesregierung habe jährlich 249 Millionen Euro – die Gesamtsumme aus Studienbeiträgen in NRW 2009 – zugesagt, die aber an alle Hochschulen verteilt würden, auch an die Hochschulen, die keine Studienbeiträge erhoben hätten. Das würde dazu führen, dass der Universität Paderborn künftig jährlich etwa eine Million Euro weniger als bislang zur Verfügung stehen würden.

Im jetzt anstehenden Sommersemester sind alle Studierenden der Universität nach wie vor, wie fast überall in Nordrhein-Westfalen, beitragspflichtig. Die Studienbeiträge müssen vor der Immatrikulation bzw. vor der Rückmeldung bezahlt worden sein.

Mitteilung Referat Presse und Kommunikation, Patrick Kleibold, 17.3.2011



Was passiert bisher mit den Studienbeiträgen?
Die Studienbeiträge kommen den Studierenden der Universität Paderborn zugute und werden zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen verwendet. Hierzu zählen zum Beispiel Tutoren- und Mentorenprogramme, der Einsatz von zusätzlichen Lehrbeauftragten, der Ausbau von Laborplätzen, der Erwerb von Fachliteratur, die Verbesserung des Exkursionsangebotes und die Einrichtung studienförderlicher Jobs. Die Studienbeiträge kommen Ihnen also direkt zugute und stellen einen echten Mehrwert für Sie dar.

Bei der Verwendung der Studienbeiträge wirken Sie übrigens mit. Studierende stellen die Hälfte der Mitglieder eines Paderborner Prüfungsgremiums, das regelmäßig die Qualität der Lehr- und Studienorganisation überprüft, Empfehlungen ausspricht und über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wacht. Das Präsidium legt jährlich Rechenschaft ab, wofür die Studienbeiträge verwendet wurden.

Rund 14% der Einnahmen fließen seit WS 08/09 nach Vorgaben der Landesregierung in einen Ausgleichsfonds des Landes NRW.

Richtlinie zur Verwendung der Studienbeitragsmittel
Das Rektorat hat eine Richtlinie zur Verwendung der Studienbeitragsmittel beschlossen. Diese Richtlinie ist am 28.09.2006 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2008.
In der Richtlinie werden Regelungen zum Vergabeverfahren, zur Zweckbestimmung sowie zu Berichtspflichten über die Verwendung der Studienbeitragsmittel getroffen. [mehr]

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