Ab kommenden Wintersemester 2011/2012 keine Studienbeiträge an der Universität Paderborn
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 studieren in Nordrhein-Westfalen die Studierenden beitragsfrei.
Seit dem Sommersemester 2007 hatte auch die Universität Paderborn wie die meisten NRW-Hochschulen Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Darüber hinaus zahlen die Studierenden den traditionellen Semesterbeitrag von (zurzeit) 208,77 Euro. Darin enthalten sind der AStA-Beitrag, ein Sozialbeitrag, der an das Studentenwerk abgeführt wird, und auch ein Semesterticket. Es gilt als Fahrausweis für Verkehrsmittel des Nahverkehrs in NRW.
Die Studienbeiträge – eine politische Entscheidung der vorherigen Landesregierung – eröffneten den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen einzusetzen. An der Universität Paderborn kamen und kommen die Studienbeiträge den Studierenden direkt zugute und werden insbesondere zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen verwendet. Hierzu zählen zum Beispiel Tutoren- und Mentorenprogramme, der Einsatz von zusätzlichen Lehrbeauftragten, der Ausbau von Laborplätzen, der Erwerb von Fachliteratur, die Verbesserung des Exkursionsangebotes und die Einrichtung studienförderlicher Jobs.
„Die Abschaffung der Studienbeiträge ist für uns schmerzhaft“, sagt Uni-Präsident Prof. Dr. Nikolaus Risch. „Wir haben nachdrücklich erfahren, wie wichtig Studienbeiträge für die Verbesserung der Qualität der Lehre sind. Sie helfen ganz enorm, gerade auch in den Geistes-, Kultur und Wirtschaftswissenschaften, quantitative Betreuungsrelationen zwischen Lehrenden und Lernenden zu verbessern. Wir verlassen uns darauf, dass die Landesregierung ihr Versprechen einhält, in vollem Umfang Kompensationszahlungen zu leisten.“ Die Landesregierung habe jährlich 249 Millionen Euro – die Gesamtsumme aus Studienbeiträgen in NRW 2009 – zugesagt, die aber an alle Hochschulen verteilt würden, auch an die Hochschulen, die keine Studienbeiträge erhoben hätten. Das würde dazu führen, dass der Universität Paderborn künftig jährlich etwa eine Million Euro weniger als bislang zur Verfügung stehen würden.
Im jetzt anstehenden Sommersemester sind alle Studierenden der Universität nach wie vor, wie fast überall in Nordrhein-Westfalen, beitragspflichtig. Die Studienbeiträge müssen vor der Immatrikulation bzw. vor der Rückmeldung bezahlt worden sein.
Mitteilung Referat Presse und Kommunikation, Patrick Kleibold, 17.3.2011
Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es bisher?
Wenn Sie beurlaubt sind, ein Praxis- oder Auslandssemester ableisten oder ausschließlich als Doktorandin oder Doktorand eingeschrieben sind, müssen Sie keine Studienbeiträge zahlen. Für Studierende mit minderjährigen Kindern, gewählte Vertreter in Hochschulorganen, Studierendenschaften und Studentenwerken, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Studierende mit einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung, die Studienzeit verlängernd wirkt, sowie unter bestimmten Umständen für Spitzensportler ist eine Befreiung auf Antrag in unterschiedlichem Umfang möglich.
Ausführliche Informationen zu den Befreiungsmöglichkeiten und zur Antragstellung finden Sie unter:
www.upb.de > Studium > Formalitäten > Studienbeiträge
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