Für BAföG-Empfänger gibt es eine Ausnahmeregelung:
Abhängig von der individuellen Darlehnsbelastung durch das BAföG müssen sie das Studienbeitragsdarlehn nur teilweise oder gar nicht zurückzahlen. Dadurch werden zwei Drittel aller BAföG-Empfänger faktisch gebührenfrei studieren können.
Detaillierte Informationen zum Darlehensmodell der NRW.BANK finden Sie unter: www.bildungsfinanzierung-nrw.de
Index A-Z | Impressum | Webmaster | Login | Geändert am: 05.11.2008