Allgemeines

Die DSH-Kurse finden von montags bis freitags an 5 Tagen die Woche statt. Sie können sowohl vormittags (8.15 - 13.15 Uhr) als auch nachmittags (13.30 - 18.30 Uhr) liegen. Insgesamt umfasst ein Kurs (ein Quartal) 240 Unterrichtseinheiten.

Leistungsanforderungen

Studierende, die mehr als 25% des Kurses abwesend sind, müssen die mündliche Prüfung ablegen.

Anwesenheitspflicht
Für Stipendiat*innen (also finanziell unterstützte DSH-Kurs-Teilnehmer*innen) gilt die Regelung, dass ab einer Fehlzeit von 10% die Teilnahmeberechtigung verloren geht. Auch die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist dann nicht mehr möglich.

Wiederholung des Sprachkurses
Sie haben als Stipendiat*in die Möglichkeit, die Kursstufe mindestens ein Mal zu wiederholen. Wenn Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, müssen Sie aber mindestens Stufe 1 erreicht haben, um ein drittes Mal an der Kursstufe teilnehmen zu dürfen. Wenn Sie dann erneut nicht bestehen, können Sie nicht weiter an den DSH-Kursen der Universität Paderborn teilnehmen.

Sollten Sie erkranken oder andere Gründe für Ihr Fehlen haben, legen Sie bitte ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung vor.

Prüfungen

In jeder Kursstufe muss vor der Fortsetzung des Kurses in der nächsthöheren Stufe eine Zwischenprüfung abgelegt bzw. ein Beratungsgespräch durchgeführt werden. Studierende, deren Leistung hierbei nicht ausreichend ist, müssen die vorherige Kursstufe noch einmal wiederholen.

Die DSH findet 4 x jährlich statt (März, Juni, September, Dezember). Die Prüfungstermine sind auf der Website des Zentrums für Sprachlehre (ZfS) einzusehen.

Informationen zu fachlichen Aspekten unserer DSH-Kurse (Curriculum, GER-Niveaubeschreibungen, Lernziele, Prüfungsanforderungen) finden Sie auf der Webseite des Zentrums für Sprachlehre (ZfS).

Die Teilnahme an der DSH-Prüfung für Externe ist nicht möglich!