Anforderungen

Das Bestehen der Eignungsprüfung im Fach Mathematik erfordert laut §7 Abschnitt 1 der Rahmenordnung ausreichende Kenntnisse zu folgenden mathematischen Gebieten:
  • grundlegende Rechentechniken (Potenzgesetze, binomische Formeln, Trigonometrie, p-q-Formel, quadratische Ergänzung, Polynomdivision)
  • elementare Funktionen (Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen)
  • Grundzüge der Differential- und Integralrechnung (Ableitungsregeln, Differentialquotient, Produktintegration)
  • Grundzüge der Vektorrechnung (Rechnen mit Vektoren, Geraden- und Ebenengleichungen im dreidimensionalen Raum, gegenseitige Lage von Geraden und Ebenen im dreidimensionalen Raum, Schnittpunkte und -winkel von Geraden und Ebenen)

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