
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die/der Versicherte einen entsprechenden Antrag bei ihrer/seiner Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Wer privat krankenversichert ist, ist in der Regel auch beim gleichen Versicherer privat pflegeversichert. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht in der Regel bei einem ? zuvor angemeldeten ? Hausbesuch einer Gutachterin/eines Gutachters (Pflegefachkraft, Ärztin oder Arzt). Für die privaten Krankenversicherungen übernimmt "MEDICPROOF ? Der medizinische Dienst der Privaten" die Begutachtung.
Es ist wichtig, sich gut auf den Besuch der Gutachterin/des Gutachters vorzubereiten. Hierbei ist ein Pflegetagebuch, in welchem alle Pflegetätigkeiten und der dafür benötigte Zeitaufwand im Tagesverlauf genau festgehalten werden, eine große Hilfe. Über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen sollten darin alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen genau erfasst werden.
Die Pflegetagebücher enthalten eine detaillierte Anleitung zur Führung und können im Eltern-Service-Büro abgeholt oder unter anderem unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:
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