Familiengerechte Hochschule

Wohngeld

Anspruchberechtigte Studierende

Wohngeld erhalten Mieter oder Eigentümer mit geringem Einkommen. Das Wohngeld soll zur wirtschaftlichen Sicherung eines den Grundbedürfnissen entsprechenden Wohnens dienen. Stu­dierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können kein Wohngeld erhal­ten. Von dieser Regelung gibt es folgende Ausnahmen:

Studierende, die mit Familienangehörigen zusammenleben (Kind(ern), Partnerin/Partner), die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben. D.h., sobald mindestens eine Person im Haushalt lebt, die Anspruch auf Wohngeld hat,  besteht ein Anspruch für den gesam­ten Haushalt. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Kind Sozialgeld nach dem SGB II erhält und selbst aus diesem Grund kein Wohngeld erhält.  

Studierende, die BAföG als Bankdarlehen beziehen, können seit dem 01.01.2009 einen Wohngeldantrag stellen.  


Mindesteinkommen

Da das Wohngeld ein Mietzuschuss ist und nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt dient, wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen. Wer nicht mindestens über ein Einkommen im Bereich der sozialhilferechtlichen Bedarfssätze verfügt, erhält kein Wohngeld.      


Grundlagen der Wohngeldberechnung

Die Höhe des Wohngelds wird von der örtlichen Wohngeldstelle berechnet nach:

  • der Anzahl der Familienmitglieder (§ 4 WoGG)
  • der Höhe des Familieneinkommens (§ 9 WoGG)
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete
  • dem Baujahr des Hauses
  • dem Mietspiegel der Gemeinden.


Antragstellung

Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Um die Anspruchsvoraus­setzungen zu belegen, muss zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck eine Mietbe­scheinigung und ein Einkommensnachweis eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei  der örtlichen Wohngeldstelle.  


Adresse
Stadtverwaltung Paderborn
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn


Postanschrift
Stadt Paderborn -
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
Abteilung Wohnungswesen
33095 Paderborn


Öffnungszeiten
Mo 08:00 ? 12:30 Uhr, 14:00 ? 16:00 Uhr
Di  geschlossen
Mi 08:00 ? 12:30 Uhr
Do 08:00 ? 12:30 Uhr, 14:00 ? 18:00 Uhr
Fr  08:00 ? 12:00 Uhr


Herr Pohlmann - Wohngeld - Buchstabe A ? G
Zimmer 109
Tel.: 0 52 51/88-1333
Fax: 0 52 51/88-2064


Herr Wippermann - Wohngeld - Buchstabe H ? O
Zimmer 107
Tel.: 0 52 51/88-1330
Fax: 0 52 51/88-2064


Herr Daniel - Wohngeld - Buchstabe P ? Z

Zimmer 105
Tel.: 0 52 51/88-1324
Fax: 0 52 51/88-2064  


Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.paderborn.de/microsite/vv/amtfuerliegenschaftenundwohnungswesen/Wohngeld.php
bundesrecht.juris.de/wogg/index.html  (Wohngeldgesetz)
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/die-wohngeldreform-zum-1-januar-2009.html (Broschüre Wohngeld 2008)  

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