
2.2.1 Hebammenhilfe
Die Unterstützung durch eine Hebamme ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die Hebammenhilfe umfasst im Allgemeinen die Zeit der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbetts und bei Bedarf die Stillzeit. Die Hebammen beobachten die Entwicklung des Kindes, versorgen die Mutter, leiten beim Stillen und der Säuglingspflege an. Die Geburtsvorbereitung umfasst sowohl die Schwangerschaftsgymnastik als auch die Vermittlung von Informationen zum Thema Schwangerschaft und Geburt. Die Kurse werden von Hebammen geleitet. Neben Paarkursen gibt es auch reine Frauenkurse. Zu den Kursen, die als abgeschlossene Kurse bezeichnet werden, ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich (18. - 20. Schwangerschaftswoche). Es gibt auch offene Kurse die ab der 24. SSW genutzt werden können. Viele Hebammen bieten bei Schwangerschaftsbeschwerden gezielte Therapiehilfen an, um die Beschwerden zu mildern oder zu beseitigen bzw. möglichen Beschwerden vorzubeugen. Es ist möglich, auf Akupunktur oder homöopathische Mittel zurückzugreifen. Einige Hebammen bieten die Fußreflexzonenmassage an, ebenfalls können auch Akupressur-Behandlungen gute Hilfen, besonders bei Auftreten organischer Beschwerden, darstellen. Oft kann die Hebamme durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse gezielt helfen und so zu einem angenehmeren Schwangerschaftsverlauf beitragen.
2.2.2 Der richtige Ort für die Geburt meines Kindes
Die Frage danach, wo ein Kind geboren werden soll, bezieht sich meistens auf das ausgewählte Krankenhaus. In Deutschland werden nur wenige Kinder nicht im Krankenhaus geboren. Es gibt aber auch Alternativen und die entsprechende Nachfrage steigt.
Die folgenden Informationen des Berliner Hebammenverbandes bieten eine gute Informationsbasis zur Entscheidung der Frage, wo das Kind geboren werden soll.
Entscheidungshilfe bei der Wahl des Geburtsortes
Wenn werdende Eltern entscheiden müssen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen möchten, stellt sich die grundsätzliche Frage: Soll es in einer Klinik zur Welt kommen? Oder soll es zu Hause oder im Geburtshaus/in einer Hebammenpraxis geboren werden? Es gibt viele gute Gründe für beide Entscheidungswege:
Dabei spielen sowohl die Fragen nach der Sicherheit, als auch nach der Atmosphäre eine entscheidende Rolle. Außerdem ist es für viele werdende Eltern bedeutsam, inwieweit sie ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche in Bezug auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby einbringen können.
Es ist wichtig sich klar darüber zu werden, unter welchen Voraussetzungen die Gebärende sich sicher und gut betreut fühlt und welche Rolle für sie dabei die medizinische Versorgung spielt.
Voraussetzung für eine Geburt außerhalb der Klinik ist, dass sowohl Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft normal verläuft. Risiken, die gegen eine außerklinische Geburt sprechen, könnten beispielsweise folgende sein: Mehrlingsschwangerschaften, Steißlagen, Frühgeburten, schwere Stoffwechselerkrankungen. Die Beurteilung einzelner Risiken und ihr Ausmaß sollten Sie immer individuell und in Ruhe mit Ihrer Hebamme und Ihrem Arzt erörtern.
Außerklinische Geburt (Hausgeburt, Geburtshaus, Hebammenpraxis)
Klinische Geburt
Im Folgenden werden die außerklinischen Geburtsmöglichkeiten und die Krankenhausgeburt kurz vorgestellt.
Außerklinische Geburten
Seit Jahren hält sich der Anteil der außerklinischen Geburten in Deutschland konstant bei 2-3% aller Geburten. Statistische Auswertungen über mittlerweile mehr als 10 Jahre zeigen eine hohe Qualität und Sicherheit der außerklinischen Geburtshilfe (www.quag.de). Jede gesunde Schwangere, bei deren Schwangerschaft jene Risikofaktoren ausgeschlossen werden, die eine besondere medizinische Betreuung der Mutter und/oder des Neugeborenen notwendig machen würden, kann ihr Kind außerhalb der Klinik gebären.
Hausgeburt
Diese Form der Geburt bietet der werdenden Mutter die Möglichkeit, ihr Kind in gewohnter Umgebung ungestört und in Ruhe zu gebären. Begleitet von vertrauten Personen einschließlich der vertrauten Hebamme, evtl. im Kreise der Familie, kann sie entsprechend ihren Kräften, in ihrer eigenen Zeit, selbstbestimmt die Geburtsarbeit leisten. Der Geburtsprozess, also das Öffnen des Muttermundes, ist stark von der Psyche abhängig und kann immer dort am besten gelingen, wo die Gebärende sich am wohlsten und am ungestörtesten fühlt. Das eigene häusliche Umfeld ist der ideale Ort. Auch die Hebamme lernt durch die Schwangerschaftsbegleitung die Gebärende sehr genau kennen, so dass sie diese besser einschätzen und eventuell auftretende Schwierigkeiten frühzeitig erkennen kann. Wer eine Hausgeburt in Betracht zieht, sollte möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen. Entsprechende Adressen finden Sie unter www.hebamme-paderborn.de.
Geburtshaus/Hebammenpraxis
Ein Geburtshaus ist ein Ort, der eine gemütliche, ruhige und störungsfreie Atmosphäre bietet, in der sich die Frau während der Geburt sicher und geborgen fühlen kann. In einem Geburtshaus wird die Geburt ausschließlich von Hebammen begleitet. Die medizinischen Möglichkeiten entsprechen denen der Hausgeburt. Normalerweise finden bereits in den Räumen des Geburtshauses die Schwangerenvorsorge und die Geburtsvorbereitungskurse statt, so dass auch hier Vertrautheit und Geborgenheit entstehen können. Nach der Geburt haben Mutter und Kind Zeit zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Erholung, bevor sie nach Hause entlassen werden. Im Geburtshaus gibt es keine vorgeschriebenen Routinemaßnahmen. Selbstbestimmte Geburt bedeutet, Frau und Kind stehen im Mittelpunkt des Geschehens.
Der Vorteil einer Geburt in einem Geburtshaus gegenüber einer Hausgeburt kann z.B. in den individuellen Wohnverhältnissen des Paares liegen. Gegen Ende der Geburt ruft die Hebamme eine zweite Hebamme zur Unterstützung hinzu. Außerdem sind Geburtshäuser mit einer Gebärbadewanne oder einer großen Badewanne ausgestattet, so dass eine Wassergeburt möglich ist.
In der näheren Umgebung von Paderborn gibt es eine Hebammenpraxis, die ähnliche Räumlichkeiten und Geburtsvoraussetzungen bietet wie ein Geburtshaus. Seit 2007 besteht das Familienzentrum ?Zu Hause? in Schloss Hamborn.
Familienzentrum ?Zu Hause?
Hebamme Maria-Elena Tapayan
Schloss Hamborn 65
33178 Borchen
Tel.: 0 52 51/18 40 504
Mobil: 01 71/53 12 264
Email: tapayan(at)t-online.de
Neben dem Familienzentrum in Schloss Hamborn gibt es in der näheren Umgebung von Paderborn folgende Geburtshäuser:
Geburtshaus Bielefeld
Wertherstr. 8
33615 Bielefeld
Tel.: 0 521/52 81 550
http://www.geburtshaus-bielefeld.de/
Geburtshaus Gütersloh
?Die Anderwelt?
Schalückstr. 100
33332 Gütersloh
Tel.: 0 52 41/47 04 44
Fax: 0 52 41/17 98 909
Geburtshaus Soest
Niederbergheimerstr. 11c
59494 Soest
Tel.: 0 29 21/33 253
Fax: 0 29 21/28 29
http://www.geburtshaus-soest.de/index.aspx
Geburt im Krankenhaus
In Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten die Geburt im Krankenhaus sozusagen als ?Normalfall? etabliert. Im Krankenhaus stehen die technischen Möglichkeiten der modernen Geburtsmedizin zur Verfügung. Diese reichen von der kontinuierlichen Herztonüberwachung über die Gabe von schmerzlindernden oder geburtsfördernden Medikamenten bis hin zur operativen Geburt mit anschließender intensivmedizinischer Versorgung von Mutter und Kind. Zugleich haben sich die Kliniken für die Bedürfnisse und Wünsche der Frauen geöffnet: Dies zeigt sich z.B. in der Ausstattung des Kreißsaals oder in der Initiative ?Stillfreundliches Krankenhaus?. Viele Krankenhäuser stellen Familienzimmer bereit, in denen auch der Vater des Kindes permanent anwesend sein kann.
Eine normale Geburt kann und darf eine Hebamme eigenverantwortlich leiten. Trotzdem wird sie zur Geburt den Arzt hinzuziehen. Sollten sich schon vorher Komplikationen einstellen oder die Gabe von Medikamenten notwendig werden, ruft sie auch dann sofort den Arzt hinzu. In all diesen Fällen, ebenso wenn die Geburt operativ beendet werden muss, bleibt sie an der Seite der Gebärenden und assistiert dem Arzt bei medizinischen Eingriffen. Die durchschnittliche Verweildauer auf der Wochenstation liegt bei 2-3 Tagen nach normalen Geburten.
Allerdings ist nicht jedes Krankenhaus mit denselben technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet. Nur in einigen Fällen verfügt es beispielsweise über eine angeschlossene Kinderklinik. Ebenfalls muss in der Klinik mit Personalwechsel aufgrund des Schichtdienstes gerechnet werden. Daher sollten Sie sich jeweils vor Ort im Krankenhaus Ihrer Wahl genau erkundigen:
In Paderborn gibt es zwei Krankenhäuser, in denen entbunden werden kann.
St. Johannisstift Paderborn
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reumontstr. 28
33102 Paderborn
Tel.: 0 52 51 / 401 252
www.stjohannisstift.de/
St. Vinzenz-Krankenhaus
Frauen- und Kinderklinik
Husener Str. 81
33098 Paderborn
Tel.: 0 52 51/86-40
www.vincenz.de
Außerhalb von Paderborn genießt auch das St.-Josefs-Krankenhaus Salzkotten einen sehr guten Ruf im Bereich der Geburtshilfe.
St.-Josefs-Krankenhaus Salzkotten
Dr.-Krismann-Straße 12
33154 Salzkotten
Tel.: 0 52 58/10-0
www.st-josefs.de
Beleghebammen
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit dem jeweiligen Krankenhaus einen Vertrag abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass sie die Einrichtung und die ärztlichen und pflegerischen Leistungen nutzen können, um mit "ihren" Frauen zur Geburt in die Klinik zu kommen. Diese Variante hat den Vorteil, dass sich Frau und Hebamme bereits in der Schwangerschaft kennenlernen. Die Betreuung vor, während und nach der Geburt bleibt in einer Hand. Je nach Auslastung der Hebamme kann die Intensität der Betreuung vor und nach der Geburt variieren. Sprechen Sie ihre Hebamme darauf an. Namen und Adressen von Beleghebammen finden Sie unter www.hebamme-paderborn.de. Die Anmeldung in der Frühschwangerschaft ist empfehlenswert.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.berliner-hebammenverband.de/eltern und unter www.hebamme-paderborn.de.
2.2.3 Mutterschaftshilfe
Eine werdende Mutter, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert ist, hat Anspruch auf Mutterschaftshilfe nach den §§ 195 bis 200 der Reichsversicherungsordnung und den Bestimmungen des SGB V. Die Mutterschaftshilfe umfasst alle medizinischen Kosten, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt entstehen. Dazu gehören auch die häusliche Pflege (Pflegekraft) bzw. eine Haushaltshilfe, falls diese in Folge der Schwangerschaft oder Entbindung notwendig ist und von keiner anderen im Haushalt lebenden Person übernommen werden kann. Diese kann im Fall einer Erkrankung der Mutter, wenn bereits Kinder vorhanden sind, in Anspruch genommen werden. Entsprechende Regelungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Die Leistungen der privaten Krankenkassen können hiervon abweichen.
Index A-Z | Impressum | Webmaster | Login | Geändert am: 21.12.2012