
Krankenversicherung für das Kind
Ist eine studierende Mutter bei ihren Eltern familienversichert, ist auch das Kind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Die studentische Pflichtversicherung gilt ebenfalls als Familienversicherung für das Kind.
Krankenversicherung der Studierenden
In der sogenannten Familienversicherung sind Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Die Möglichkeit der Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit des Wehr- und Ersatzdienstes. Bedingung für die beitragsfreie Mitversicherung ist, dass das Einkommen der Studierenden unter 360 ? (Minijob 400 ?) liegt. BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern gelten nicht als Einkommen.
Studierende, die nicht mehr familienversichert sind, fallen unter die gesetzliche Versicherungspflicht, die eine Versicherung zu einem recht günstigen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Diese Option besteht aber nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist aber eine Verlängerung der gesetzlichen Versicherungspflicht möglich. Für die Geburt eines Kindes und die anschließende Kinderbetreuung ist eine Verlängerung von bis zu 6 Semestern möglich. Es gibt aber noch andere Tatbestände, die eine Verlängerung ermöglichen. Nach Ablauf der gesetzlichen Versicherungspflicht ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
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