Vorsitzender des Prüfungsgremiums ist Rüdiger Matisz (Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Paderborn). Weitere Mitglieder des Prüfungsgremiums sind Christoph Fischer, Vizepräsident Prof. Dr. Bernd Frick, Gerd König, Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow, Tobias Stohr, Sergio Mario Vela, Eva Littlejohn.
Jede Hochschule ist gesetzlich verpflichtet, ein Prüfungsgremium einzurichten, mit dem die Studierenden einen festen Ansprechpartner für Anregungen zur Weiterentwicklung oder auch Beschwerden über Mängel in der Lehr- und Studienorganisation haben. Die Zusammensetzung des Prüfungsgremiums bestimmt die Hochschule.
Die Hälfte der acht stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums an der Universität Paderborn sind Studierende, ferner ein Mitglied des Präsidiums, eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sowie eine Person, die weder Mitglied noch Angehörige der Hochschule ist und den Vorsitz innehat.
Das Gremium greift Anregungen und Beschwerden auf und empfiehlt der Universität abhelfende Maßnahmen. Das Präsidium berichtet jährlich dem Senat über die Verwendung der Studienbeitragsmittel und unterrichtet hierüber das Prüfungsgremium. Das Gremium nimmt dazu Stellung.
Anregungen und Beschwerden können insbesondere betreffen:Im Falle von nicht unerheblichen Mängeln in der Lehr- und Studienorganisation kann das Gremium der Hochschulleitung Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen. Seine Empfehlungen sind ein Instrument, um Mängel an der Universität Paderborn zu identifizieren und zu beheben. Gemeinsam wird nach den besten Lösungen gesucht.
Broschüre Studienbeiträge an der Universität Paderborn (PDF, 240k)
Studienbeiträge – Verwendung der Studienbeitragsmittel
Es ist vorgesehen, dass sich das Prüfungsgremium i.d.R. zweimal im Semester trifft.
Auf Wunsch werden sämtliche Angaben anonym behandelt.
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