Statement der Landesrektorenkonferenz zur Autonomie der NRW-Universitäten in Berufungsverfahren

In der aktuellen Diskussion über die Unabhängigkeit des Gutachters im Fall „Anis Amri“ – der einen Ruf als Professor an die Universität Bielefeld hat – stellt die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen (LRK NRW) klar:

Die Universitäten in Nordrhein-Westfalen sind bei der Berufung von Professorinnen und Professoren autonom von landesbehördlichem und politischem Einfluss. Professorinnen und Professoren sind nicht im Landesdienst tätig, sondern Beamte der Universitäten. Ihr Dienstherr ist der Rektor/die Rektorin bzw. der Präsident/die Präsidentin.

Die persönliche Freiheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Forschung und Lehre ist verfassungsrechtlich verankert. Zu keinem Zeitpunkt der Berufungsverfahren gibt es eine Beteiligung des Wissenschaftsministeriums oder anderer Stellen des Landes NRW. Der Landesrektorenkonferenz ist darüber hinaus kein Fall bekannt, in dem „informell“ versucht wurde, die Entscheidungen einer Universität zu beeinflussen.

Diese Autonomie ist seit 2006 im Hochschulgesetz geregelt.
 
 
Über die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK NRW)

Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen ist ein Zusammenschluss der 14 Universitäten, die in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen, sowie der Universität Witten/Herdecke. Die Universitäten werden in der Landesrektorenkonferenz durch ihre Rektorinnen und Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten vertreten. Die LRK fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich und befasst sich mit übergreifenden hochschulpolitischen Themen.
Weiter Informationen zur LRK NRW unter: www.lrk-nrw.de/lrk/
 

Kontakt:

Frauke Rogalla, Geschäftsführerin
Geschäftsstelle der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW
c/o Universität Bielefeld 
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Telefon: 0521.106.67000
Telefax: 0521.106.6464
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