Ausschreibung von Preisen der Universitätsgesellschaft für herausragende Abschlussarbeiten aus dem Jahr 2015/2016

Auf Vorschlag der Universität Paderborn zeichnet die Universitätsgesellschaft Studierende aus, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 eine herausragende Staatsexamens-, Magister-, Diplom- oder Masterarbeit an der Universität Paderborn abgeschlossen und sämtliche Prüfungsleistungen erbracht haben. Das Niveau der Arbeiten muss deutlich über dem Niveau vergleichbarer Abhandlungen liegen und möglichst die Note 1,0 aufweisen. Eine angemessene Studiendauer bzw. Bearbeitungszeit wird als weiteres Beurteilungskriterium berücksichtigt. In der Regel sollte die Studiendauer die Regelstudienzeit zzgl. zwei Semester nicht überschreiten.

Durch die Annahme der mit der Auszeichnung verbundenen Prämie gehen die Ausgezeichneten keine Verpflichtungen ein.

Der Preis ist dotiert mit jeweils 1.300,-- Euro.

Vorschlagsberechtigt ist jede Gutachterin bzw. jeder Gutachter der in Frage kommenden Arbeiten. Folgende Bewerbungsunterlagen sind in doppelter Ausfertigung einzureichen:

  • Exemplar der Arbeit,
  • Kopie des Hochschulzugangs- und des -abschlusszeugnisses,
  • Nachweis über die Dauer des Studiums (z. B. Bachelor, Master, Diplom),
  • Lebenslauf und ausführliche Begründung oder ggf. ein Gutachten, das ein Urteil über die Preiswürdigkeit der Abhandlung ermöglicht,
  • ein weiteres Gutachten einer/eines Wissenschaftlerin/Wissenschaftlers aus dem engeren Fachgebiet der vorgeschlagenen Abschlussarbeit.

Die Vorschlagsfrist endet am 30. September 2016. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Vorschläge sind an das Dezernat 2.2, Frau Patz, Zimmer B 2-336, Tel.: 05251 60-5216, der Hochschulverwaltung zu richten. Die Vergabe erfolgt in den Kategorien:

  1. Ingenieur- und Naturwissenschaften: 1 Preis mit 1.300,-- Euro
  2. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftswissenschaften: 1 Preis mit 1.300,-- Euro

Über die Vergabe in den Kategorien beschließt das Präsidium in freier Bewertung der eingereichten Arbeiten auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und unter Hinzuziehung der Gleichstellungsbeauftragten. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Preis in einer Kategorie nicht zu vergeben oder je Kategorie mehr als einen Preis zu verleihen.