Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität veranstaltet die Tagung „Wertpapier-Compliance“ am 18. Oktober

Der Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Paderborn veranstaltet in Kooperation mit der University of Gloucestershire und der Generaldirektion der Europäischen Kommission „Education and Culture“ (Lifelong Learning Programme) die Tagung Wertpapier-Compliance am 18. Oktober im Senatssitzungssaal der Universität Paderborn. Die Tagung richtet sich an Praktiker und Wissenschaftler.

Die stetige Zunahme der Europäisierung und Internationalisierung des Marktes für Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen eröffnet Marktteilnehmern – Kunden ebenso wie Wertpapier- und Finanzdienstleistungsunternehmen – vielfältige Möglichkeiten, ihren Geschäftsverkehr ebenso wie ihre Geschäftsstrategien auszuweiten. Die Ausweitung der Finanzdienstleistungsaktivitäten geht mit einer großen Intransparenz auf den Märkten einher. Diese Intransparenz resultiert speziell aus der Abstraktheit der Produkte und Dienstleistungen des Finanzmarktes. Gesteigert werden die Gefahren der Markt-Intransparenz zudem durch ein „Wissens-Gefälle“ im Verhältnis der Anleger bzw. Kunden zu den Finanzdienstleistern: Oft sind nur Letztere mit den Qualitäten und Risiken der von ihnen vertriebenen Finanzprodukte vertraut. Des Weiteren verfügen nur Finanzdienstleister über vertiefte Kenntnisse der Vertriebsmodalitäten. Der Mangel an Transparenz auf den Finanzmärkten führt – wie insbesondere die Finanzkrisen der letzten Jahre nachhaltig bewiesen haben – zu einem dauerhaften Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanz- bzw. der Finanzdienstleistungsmärkte.

Umso wichtiger ist daher die Existenz von Compliance-Vorschriften: Diese schützen den Kunden vor riskanten, unüberlegten und falschen Anlageentscheidungen, sie reglementieren den Verkehr zwischen Kunden und Finanzdienstleister sowie zwischen Finanzdienstleistungsunternehmen untereinander und schaffen so eine rechtlich verlässliche Basis fairer Geschäftsbeziehungen auf dem Finanzanlage- und Finanzdienstleistungsmarkt. Mit dieser Zielsetzung stehen Compliance Vorschriften nicht nur in der Tradition des Verbraucherschutzes in Europa, sondern ebenfalls in der Zielsetzung der Verminderung ungerechter Wettbewerbsvorteile, die unter dem Finanzdienstleistungsunternehmen zu ungewollten Wettbewerbsnachteilen führen. Nicht nur internationale Regelungen, europäische Richtlinien und Verordnung, sondern auch das deutsche Wertpapierhandelsgesetz und letztlich die MaComp haben sich diesen Zielsetzungen verschrieben. Diese Rechtsquellen gelten allerdings für eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhaltskonstellation. Sie sind daher notwendigerweise abstrakt und generell formuliert.

Die Tagung dient der Darstellung der Ausführungen der MaComp, der praxisorientierten Erläuterung ihrer Pflichten und Handlungsanweisungen, aber auch der Darstellung der gesetzgeberischen Hintergründe und des Pflichtenkanons der Finanzdienstleistungsinstitute sowie der Umsetzung in die Praxis.

Nähere Informationen zur Tagung erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht & Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Paderborn.

Weitere Infos unter: http://wiwi.uni-paderborn.de/dep6/wirtschaftsrecht-europaeisches-wirtschaftsrecht-jean-monnet-chair-prof-krimphove/