In den ersten beiden Januarwochen gab es mehrere Gespräche zwischen dem Präsidenten der Universität Paderborn, Prof. Dr. Nikolaus Risch, und den Studierenden des Paderborner Bildungsstreiks, vertreten durch Mitglieder des studentischen Verhandlungsausschusses. Dabei wurde über eine gemeinsame Vereinbarung diskutiert. Über die Vereinbarung wurde auch bei mehreren Plenumssitzungen der Studierenden sowie in der erweiterten Hochschulleitung (Präsidium und Dekane der fünf Fakultäten) der Universität gesprochen.
Nach letzten Gesprächen am Donnerstag, 14.1., wurde die folgende gemeinsame Vereinbarung, die Ausdruck einer gemeinsamen Willenserklärung ist, verabschiedet und unterzeichnet. Umgehend danach wurden die Mitglieder des Senats informiert.
Vereinbarung Teil 1
Das Präsidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:
In die Beitragsordnung der Universität Paderborn wird folgender Paragraph übernommen und die fortlaufende Nummerierung entsprechend angepasst:
§ 9 Kommission für die Vergabe der zentralen Mittel des Präsidiums aus Studienbeiträgen
Die Hochschule bemüht sich weiterhin, mindestens gleichwertige Standards für die Studierendenvertreter in den Fakultäten einzuführen.
Vereinbarung Teil 2
Das Präsidium stellt auf der kommenden Sitzung des Senats folgenden Antrag und setzt sich für dessen Umsetzung ein:
§ 8 der Beitragsordnung wird wie folgt angepasst (Ergänzungen unterstrichen, Streichungen durchgestrichen):
(2) Das Präsidium berichtet dem Senat jährlich über die Verwendung der Beitragseinnahmen und unterrichtet darüber das Prüfungsgremium. Das Prüfungsgremium nimmt Stellung.
Weiterhin wird ergänzt:
(3) Das Prüfungsgremium tagt grundsätzlich nicht öffentlich.
4) Das Prüfungsgremium kann per Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder die Hochschulöffentlichkeit herstellen.
(5) Mindestens einmal jährlich beschließt das Gremium einen öffentlichen Bericht.
Vereinbarung Teil 3
Der Neubau des Hörsaalgebäudes neben Gebäude N erhält statt einem Hörsaal mit 800 Plätzen zwei Hörsäle mit 400 Plätzen.
Weiterhin wird die Größe der geplanten Seminarräume an die in Vereinbarung Teil 5 bestimmte Obergrenze für Seminarteilnehmer angepasst.
Vereinbarung Teil 4
Das Präsidium beantragt in der kommenden Senatssitzung eine Empfehlung an die Fakultäten, bis Sommersemester 2010 in Veranstaltungen, in denen keine aktive Teilnahme notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist, auf eine Überprüfung der Anwesenheit zu verzichten. Dies gilt insbesondere für Großveranstaltungen. Die Vereinbarungsparteien stellen übereinstimmend fest, dass in einer Veranstaltung mit mehr als 60 Teilnehmern eine aktive Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers schwierig ist und eine besondere didaktische Herausforderung darstellt.
Vereinbarung Teil 5
Wir sind uns einig, dass sich die Universität mit aller Kraft darum bemüht, insbesondere in Seminaren und Übungen möglichst kleine Gruppengrößen zu realisieren.
Es werden zwischen Hochschulleitung und der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA, Höchstgrenzen für Teilnehmerzahlen von Seminaren und Übungen bis Wintersemester 2010/2011 angestrebt. Diese sollen bei Seminaren in der Regel 60, in Ausnahmefällen 80 Personen nicht überschreiten, sofern die Studierenden nicht andere Größen präferieren. Dies sollte nach Möglichkeit über die Veranstaltungsanmeldung bei PAUL organisierbar sein. Die Ausgestaltung dieser Grenzen wird im jährlichen Qualitätsmanagement überprüft.
Sollten in der Anfangsphase Ausnahmen festgestellt werden, bei welchen die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt werden kann, so sollen diese spätestens bis Wintersemester 2011/2012 beseitigt werden, sofern die jetzt festgelegten baulichen Maßnahmen bis dahin tatsächlich realisiert sein werden.
Zur Finanzierung des entsprechend notwendigen zusätzlichen Personals, um kleine Gruppengrößen zu ermöglichen, erklären sich die o. g. Studierendenvertreter bereit, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass auch Studienbeitragsmittel eingesetzt werden können.
Vereinbarung Teil 6
Das Präsidium richtet bis Wintersemester 2010/2011 eine Härtefallkommission zur Befreiung von Studienbeiträgen aufgrund von sozialen Härtefällen ein. Dieser Kommission gehören an:
Die Kommission beurteilt die sozialen Härtefälle. Die bisherige Härtefallregelung wird durch selbige Kommission. anhand der Gesetzgebung und einschlägiger Urteile regelmäßig überprüft und erarbeitet gegebenenfalls Vorschläge für Änderungen, die im Internet veröffentlicht werden. Die Kommission berichtet dem Senat.
Die Arbeitsweise der Kommission wird in der konstituierenden Sitzung geregelt.
Verpflichtungen der Audimax-Besetzer
Die o. g. Vertreter der Paderborner Studierendenschaft verpflichten sich zu einer umgehenden Freigabe des Audimax und bis mindestens einschließlich des Wintersemesters 2010/2011 von Blockaden und Besetzungen auf dem Universitätsgelände Abstand zu nehmen. Sollte es bis dahin in der Universität zu weiteren Konflikten mit Beteiligung der o. g. Vertreter kommen, so verpflichten sie sich, vor allen anderen Maßnahmen den Dialog zu suchen.