Die Landesregierung teilt mit:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Hochschulen im Land haben heute in Düsseldorf den Zukunftspakt unterzeichnet. Der Vertrag mit den Unterschriften von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Helmut Linssen und den Hochschulrektoren sichert den 33 staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit bis 2010 zu.
"Bei der Bildung wird nicht gespart. Das haben wir versprochen, und das halten wir. Dieser Pakt ist in Zeiten angespannter Finanzen ein Meilenstein für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes", sagte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. Mit dem Zukunftspakt und dem geplanten Hochschulfreiheitsgesetz sei Nordrhein-Westfalen angesichts der Anforderungen der Wissensgesellschaft hervorragend aufgestellt.
Prof. Andreas Pinkwart, stellvertretender Ministerpräsident und als Innovationsminister für die Hochschulen zuständig, sagte: "Damit haben wir unser Versprechen gehalten: Die Studienbeiträge sind echte Zusatzeinnahmen für die Hochschulen, die Landeszuschüsse werden nicht gekürzt." Er dankte dem Ministerpräsidenten, dem Finanzminister und dem Parlament dafür, dass den Hochschulen diese bisher einmalige Planungssicherheit über eine gesamte Legislaturperiode gewährt werden könne. Der Landtag in Düsseldorf hatte die Landesregierung mit seinem Beschluss vom März beauftragt, den Zukunftspakt in dieser Form mit den Hochschulen zu schließen. Seinen Dank richtete Pinkwart auch an die Hochschulen, die sich in dem Vertrag verpflichten, 200 frei werdende Stellen mit anderen geeigneten Landesbediensteten wiederzubesetzen. "Damit tragen die Hochschulen einen wertvollen Teil zur Konsolidierung des Haushalts bei", sagte der Minister.
Prof. Volker Ronge, Rektor der Universität Wuppertal und Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Universitäten: „Der Zukunftspakt zwischen der Landesregierung und den Hochschulen betrifft den Zeitraum, in dem die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gemäß neuem Hochschulgesetz aus dem Staatskontext herausgenommen und zu selbstständigen Körperschaften umgestaltet werden. Die Hochschulen erwarten, dass sich die Landespolitik gerade auch in dieser anstrengenden Umstrukturierungsphase als verantwortlicher Träger des Hochschulwesens erweist – auch hinsichtlich einer auskömmlichen und verlässlichen Finanzausstattung.“
Prof. Joachim Metzner, Rektor der Fachhochschule Köln und Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen: „Die Fachhochschulen brauchen diesen Zukunftspakt dringend. Denn er wird entscheidend dazu beitragen, dass wir die großen Veränderungen, die auf unsere Hochschulen zukommen, sinnvoll gestalten können. Und wir wissen, dass es nicht einfach war, uns diese Sicherheit zu geben. Deshalb sind wir heute sehr erleichtert.“
Prof. Martin Pfeffer, Vertreter der Kunsthochschulen: „Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen begrüßen den Zukunftspakt mit der Landesregierung ausdrücklich und freuen sich über die faire Einhaltung der bildungspolitischen Versprechen ohne Wenn und Aber.“
Die Kernpunkte des Zukunftspakts in der Kurzübersicht:
Der Zukunftspakt im Wortlaut:
Mit der am 16.03.2006 beschlossenen Entschließung „Das Wissenschaftsland Nordrhein-Westfalen durch gesicherte Hochschulfinanzierung und erweiterte Hochschulfreiheit national und international profilieren“ hat der Landtag den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die gesamte Dauer der Legislaturperiode zugesichert. Um gemäß dieser Entschließung die finanzielle Basis der Hochschulen nachhaltig zu garantieren und deren Wettbewerbsfähigkeit weiter zu steigern, vereinbaren das Land Nordrhein-Westfalen und die Hochschulen des Landes folgenden
Zukunftspakt:
Das Land stellt dem Hochschulbereich einschließlich des Medizinbereichs auf der Grundlage des materiellen Gehalts des Qualitätspaktes und seiner Ergänzenden Erklärung für die Haushaltsjahre 2007 bis 2010 eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung zur Verfügung. Über den im Qualitätspakt vereinbarten Stellenabbau und die Berücksichtigung der Arbeitszeitverlängerung hinaus gibt es keine zusätzlichen Stellenkürzungen an den Hochschulen. Kompensatorische Kürzungen aufgrund der Einführung von Studienbeiträgen sind ausgeschlossen.
Ein Teil der Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Hochschulen wird erfolgsorientiert zugewiesen. Die leistungsorientierte Mittelvergabe wird fortgesetzt und im Sinne des Steuerns über Anreize methodisch weiterentwickelt.
I. Leistungen des Landes
II. Leistungen der Hochschulen
*) Investitionen sind die für die Hochschulen bei den Titeln 894 10 und 894 30, für die Universitätskliniken bei den Titeln 891 10, 891 20 und 891 30 veranschlagten Zuschüsse sowie die Haushaltsmittel für Großgeräte der Hochschulen und Universitätskliniken. Unter Investitionen sind auch die Zuschüsse für Mieten an den BLB für Neubauten oder die investiven Anteile von Sanierungsmaßnahmen und/oder Modernisierungsmaßnahmen zu verstehen.
Die Pressemeldung liegt auch als PDF-Datei vor.
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