Mit einem auf drei Säulen basierenden Landesprogramm für geschlechtergerechte Hochschulen beabsichtigt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) gemeinsam mit den Hochschulen die Geschlechtergerechtigkeit im Wissenschaftssystem voranzubringen. Dafür werden in den kommenden drei Jahren 5,4 Millionen Euro pro Jahr investiert. Das Landesprogramm besteht aus folgenden Programmteilen:
Aktuell hat das MIWF nun die Ausschreibungen für Fördermittel in den Bereichen „Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses“ und „Genderforschung“ veröffentlicht. Für diese Programmteile können die Hochschulen nun Anträge stellen.
Ausschreibung zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses:
Im Bereich der Universitäten werden insgesamt 13 befristete Stellen für Wissenschaftlerinnen in der Post-Doc-Phase oder Juniorprofessuren gefördert. Laufzeit der Finanzierung ist der 01.12.12 bis 31.12.14. Über eine mögliche Verlängerung des Programms wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden. Bei einer positiven Verlängerungsentscheidung gilt eine Höchstdauer pro Förderung von drei Jahren.
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 65.000 € pro Förderfall, wobei es sich um Neueinstellungen handeln soll. Pro Hochschule können bis zu drei Anträge bewilligt werden. Bevorzugt werden Anträge aus Bereichen mit einer starken Unterrepräsentanz von Frauen.
Die Anträge sind über die Hochschulleitung bis zum 30.09.2012 an das MIWF zu stellen.
Dem Präsidium müssen die Anträge bis zum 20.9.2012 vorliegen.
Genderforschungsförderung:
Gefördert werden Forschungsprojekte aus dem Bereich der Genderforschung, die sich mit Analysen und Lösungen auf den Feldern der großen gesellschaftlichen Herausforderungen beschäftigen. Dabei wird Wert gelegt auf Forschungskonzepte, die inter- bzw. transdisziplinär ausgerichtet sind. Besonders berücksichtigt werden Projektanträge zu Themen aus den Bereichen Klimawandel, demografische Entwicklung, Gesundheit und Ernährung, Ressourcen und Energieknappheit und Mobilität.
Laufzeit des Forschungsprojektes ist der 01.01.13 bis 31.12.14.
Es werden 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 150.000 € jährlich gefördert.
Die Anträge sind über die Hochschulleitung bis zum 31.08.2012 an das MIWF zu stellen.
Dem Präsidium müssen die Anträge bis zum 25.08.2012 vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie über die Website des Ministeriums:
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Paderborn Irmgard Pilgrim zur Verfügung (Tel: 60-3724, E Mail: irmgard.pilgrim[at]upb.de).