Informationen zum Vorbereitungsdienst in NRW

Aktuelles

Für zukünftige Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Studienreferendarinnen und Studienreferendare sowie alle an dieser Thematik Interessierten finden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Referendariat statt.


Die Bewerbung, der Aufbau und die Prüfungen des Vorbereitungsdienstes regelt die "Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen" (OVP) vom 10. April 2011.

Einleitung

Der Vorbereitungsdienst oder auch das Referendariat ist die zweite Phase der Lehrerausbildung. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Ausbildung in dieser Phase findet in NRW an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und an Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die jeweils alle oder einige Lehrämter anbieten.

Anmeldeverfahren und Termine

Einstellungstermin für alle Lehrämter in NRW ist der 01. Mai eines Jahres. Der Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist spätestens bis zum 15. November vor dem Einstellungstermin an eine der Bezirksregierungen zu richten.

Achtung: Oft wird auch der Nebeneinstellungstermin (01. November) geöffnet. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/SEVON

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die Bewerbungsunterlagen - einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte erhalten Sie zum Bewerbungszeitraum auf folgender Internetseite:

http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/SEVON

Wenn die Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin im Herbst absolviert wird, ist es möglich, sich schon während der Prüfungsphase zu bewerben, da das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung/ Master of Education nachgereicht werden kann. Der Termin hierfür wird vom Ministerium jährlich neu festgelegt. Es reicht aus, sich bei einer Bezirksregierung zu bewerben. Die Unterlagen werden entsprechend den Ortswünschen an die jeweilige Bezirksregierung weitergeleitet.

Der Vorbereitungsdienst kann auch in einem anderen Bundesland abgeleistet werden. Über die Regelungen kann man sich bei den Kultusministerien der entsprechenden Länder informieren. Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst in den einzelenen Bundesländern gibt es auch hier.

Dauer

Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich für alle Schulformen in NRW ab dem Herbst 2011 in der Regel auf 18 Monate.

Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem (Zweiten) Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf. Das bedeutet neben einigen Verpflichtungen auch ein Gehalt.

Krankenversicherung

Während des Vorbereitungsdienstes sind Lehramtsanwärterinnen und -anwärter "beihilfeberechtigt", d. h. das Land bezahlt die Hälfte aller anfallenden Gesundheitskosten. Die andere Hälfte muss durch eine private Krankenversicherung geregelt werden.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie auch auf den Seiten des Schulministeriums.

Index A-Z | Impressum | Webmaster | Login | Geändert am: 21.11.2012