Studienordnungen und Zwischenprüfungsordnungen (LPO 2003)

In den Studienordnungen werden fachspezifisch Ablauf, Inhalte und Leistungsanforderungen des Studiums nach LPO 2003 festgelegt. Zudem enthalten sie die Regelungen zu der Ersten Staatsprüfung.

Bitte beachten Sie, dass die Studienpläne lediglich Empfehlungscharakter haben, während die Studienordnungen (StO) verbindlich sind.

 

Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Lehramt an Berufskollegs

 

Studienschwerpunkt Grundschule

Studienschwerpunkt Haupt- und Realschulen und entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschule

 

 

Erziehungswissenschaft-liches Studium für die Lehrämter

Didaktisches Grundlagenstudium Deutsch

 

 

Didaktisches Grundlagenstudium Mathe

 

 

Chemie

 

Deutsch

Elektrotechnik

 

 

 

 

Englisch

Fertigungstechnik

 

 

 

Französisch

 

Geschichte

 

 

Hauswirtschaftswissenschaft

 

 

 

Informatik

 

 

 

Kunst

 

Kunst/Gestalten

 

 

 

Lernbereich Sachunterricht

Gesellschaftswissenschaft

 

 

 

Lernbereich Sachunterricht

Naturwissenschaft

 

 

 

Maschinentechnik

 

 

 

Mathematik

 

Musik

 

 

Pädagogik

 

 

 

Philosophie/Praktische Philosophie

 

 

Physik

 

Religionslehre, evangelisch

Religionslehre, katholisch

Spanisch

 

 

Sport

Textilgestaltung

 

 

 

Wirtschaftswissenschaft

 

 

 

Berufsbildung Maschinentechnik

 

 

 

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