Anrechnung von Leistungen (LPO 2003)

Anrechung von Studienleistungen in einem Lehramt

Bei Fach-, Orts- oder Schulformwechsel können gleichwertige Studien, die an anerkannten Universitäten oder an Einrichtungen im Hochschulbereich nach § 2 LABG bzw. § 20 LPO geleistet wurden angerechnet werden. Gehen Sie wie folgt vor:

1) Anrechnungsformular

Für die Anrechung an der Universität Paderborn benötigen Sie ein Anrechnungsformular für die Einzelleistungen oder bereits erbrachte Prüfungsleistungen (z.B. in einem Bachelor). Dieses erhalten Sie beim Landesprüfungsamt oder hier als Download.

2) Prüfung der Anrechnung beim Fachberater

Dieses Formular müssen Sie ausfüllen und mit Ihren Studiennachweisen (möglichst in Kopie) belegen. Überprüfen Sie relevante Studienleistungen anhand unserer Studienordnungen und legen diese Unterlagen dem jeweiligen Fachberater vor. Dieser entscheidet über die Anrechnung auf der Basis der vorgelegten Unterlagen.

3) Bescheid durch das Landesprüfungsamt

Nach Abzeichnung und Genehmigung durch die Fachberater reichen Sie dieses Formular beim Landesprüfungsamt ein, das über den Umfang der Anrechnungen entscheidet. Legen Sie einen an Sie adressierten und frankierten C4 - Briefumschlag bei.

4) Einschreibung beim Studierendensekretariat

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester nimmt das Studierendensekretariat vor, wo Sie sich anschließend einschreiben lassen.

5) Anrechnungen von Leistungen im Rahmen der Zwischenprüfung

Wenn Sie nach der Einschreibung, aber vor der Zwischenprüfung konkrete Leistungen (Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen) erbracht haben, dann können Sie sich diese von Fachvertretern auf diesem Formular anrechnen lassen. Das ausgefüllte Formular legen sie dann bitte Frau Jux oder Frau Jakobi im Zentralen Prüfungssekretariat der Universität Paderborn vor.

Hinweis: Beachten Sie bei diesem Anrechnungsverfahren die jeweiligen Einschreibefristen und Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester. Informationen finden Sie beim Service-Center oder dem Studierendensekretariat.

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