Nach einem Studienabschluss einer Hochschule oder Fachhoschule ist für einige Fächer der Einstieg in den Lehrberuf möglich. Es eröffnen sich dazu mehrere Wege:
Wenn Sie eine Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland besitzen, benötigen Sie vor Einstellung in den Schuldienst in NRW eine Anerkennung Ihres Abschlusses.
Zuständige Bezirksregierungen
Die zuständigen Bezirksregierungen stellen Anerkennungen nach LPO 2003 im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter noch bis zum 30.09.2011 aus. Inwiefern dieses Verfahren noch nach dem 30.09.2011 möglich sein wird, ist derzeit noch nicht geklärt.
Mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 wurden die Eckpunkte der berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsterinnen und Seiteneinsteiger festgelegt. Eine formale Anerkennung vor Bewerbung zum Seiteneinstieg ist nicht mehr möglich. Die betreffende Schule entscheidet mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der Lehrerausbildung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung.
Interessenten müssen sich dazu auf explizit für den Seiteneinstieg ausgeschriebene Stellen bewerben unter www.lois.nrw.de.
Für diejenigen Bewerber, die an der berufsbegleitenden Ausbildung nicht teilnehmen wollen oder bei denen eine berufsbegleitende Ausbildung nicht in Frage kommt, gibt es auch noch die Möglichkeit, sich für die Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der einjährigen Pädagogischen Einführung in den Schuldienst zu bewerben.
Interessenten müssen sich auf für den Seiteneinstieg geöffnete Stellen bewerben unter www.lois.nrw.de.
Bei weiteren Fragen zur Anerkennung können Sie sich gern an das PLAZ wenden:
Zentrum für Bidlungsforschung und Lehrerbildung
Nicole Tempel (P9.104)
Telefon: 05251/60-3663
E-Mail: tempel[at]plaz.upb.de
-Termin nach Vereinbarung-
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