Lehramtsstudium nach LPO 2003
Die Informationen auf den folgenden Seiten sind für alle Studierenden, die nach LPO 2003 studieren.
Aus dem § 20 Abs. 4 LAGB 2009 folgt, dass alle Studierende nach LPO 2003 ihre letzte Prüfung spätestens
- für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen im Sommersemester 2016
- für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und das Lehramt an Berufskollegs im Sommersemester 2017
erfolgreich ablegen müssen.
Rechtliche Vorgaben und Regelungen in den Fächern
Studium
Prüfungen
Anrechung und Anerkennung von Leistungen
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