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Lehramtsstudium

Lehramtsstudium nach LPO 2003

Die Informationen auf den folgenden Seiten sind für alle Studierenden, die nach LPO 2003 studieren.

Aus dem § 20 Abs. 4 LAGB 2009 folgt, dass alle Studierende nach LPO 2003 ihre letzte Prüfung spätestens

erfolgreich ablegen müssen.

Rechtliche Vorgaben und Regelungen in den Fächern

Studium

Berufsbildungsingeneur (BBI)

Prüfungen

Anrechung und Anerkennung von Leistungen


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