Lehramtsstudium nach LPO 2003

Die Informationen auf den folgenden Seiten sind für alle Studierenden, die nach LPO 2003 studieren.

Aus dem § 20 Abs. 4 LAGB 2009 folgt, dass alle Studierende nach LPO 2003 ihre letzte Prüfung spätestens

  • für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen im Sommersemester 2016
  • für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und das Lehramt an Berufskollegs im Sommersemester 2017

erfolgreich ablegen müssen.

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