Die Beantragung und Begutachtung der Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt mit Hilfe von Formularen, die in der unten stehenden Tabelle zu finden sind. Diese wird fortlaufend vervollständigt.
Das Anrechnungsverfahren erfolgt in fünf aufeinander folgenden Schritten:
Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor:
Nachdem der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge über die Anrechnung entschieden hat, erhalten Sie eine Anrechnungsentscheidung inklusive einer Entscheidung über die Einstufung in das Fachsemester. Diese können Sie sich beim Service-Büro des PLAZ innerhalb der Öffnungszeiten abholen.
Die Bearbeitung des Antrags nimmt in der Regel eine Woche in Anspruch.
Schritt 4: Reichen Sie die Entscheidung über die Einstufung in das Fachsemester beim Studierendensekretariat ein.
Schritt 5: Nach erfolgter Immatrikulation bzw. nach erfolgtem Wechsel reichen Sie die Formulare 1 bis 3 inklusive der Anlage zu Formular 1 beim Zentralen Prüfungssekretariat ein, welches die entsprechenden Eintragungen in PAUL vornimmt.
Wichtiger Hinweis:
Falls Sie für einzelne Studien- oder Prüfungsleistungen noch keinen offiziellen Nachweis haben und Sie für die Immatrikulation eine Einstufungsentscheidung in ein Fachsemester benötigen, beachten Sie Folgendes:
Bevor Sie sich mit der zuständigen Fachvertreterin bzw. dem zuständigen Fachvertreter in Verbindung setzen, markieren Sie in der Anlage zu Formular 1 deutlich, für welche Studien- oder Prüfungsleistungen noch kein offizieller Nachweis vorliegt.
Für diese Studien- und Prüfungsleistungen kann die Fachvertreterin bzw. der Fachvertreter die Anrechnung unter dem Vorbehalt des Bestehens der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung empfehlen.
Reichen Sie die Formulare 1 bis 3 inklusive der Anlage zu Formular 1 im PLAZ ein, das diese an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master weiterreicht.
Auf Grundlage der Studien- und Prüfungsleistungen, für die ein offizieller Nachweis vorliegt, trifft der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge eine Einstufungsentscheidung in ein Fachsemester, die beim Studierendensekretariat eingereicht werden kann. Diese können Sie sich beim Service-Büro des PLAZ innerhalb der Öffnungszeiten abholen.
Sobald Sie für die noch nicht nachgewiesenen (von der Fachvertretung unter Vorbehalt zur Anerkennung vorgeschlagenen) Studien- und Prüfungsleistungen einen offiziellen Nachweis haben, legen Sie diesen im PLAZ vor. Das PLAZ reicht dann den kompletten Antrag zur Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge weiter.
Nachdem der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge über die Anrechnung entschieden hat, erhalten Sie eine Anrechnungsentscheidung. Diese können Sie sich beim Service-Büro des PLAZ innerhalb der Öffnungszeiten abholen.
Wichtige Hinweise:
Die Bachelorstudiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Education wurden an der Universität Paderborn zum WS 2011/12 eingeführt und werden sukzessive, d.h. Semester für Semester, aufgebaut. Anrechnungen von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können erfolgen – eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist aber nur entsprechend dem Aufbau der Studiengänge möglich. Das bedeutet:
Im WS 2011/12 können nur Einschreibungen ins erste Fachsemester,
im SS 2012 nur Einschreibungen ins erste und zweite Fachsemester,
im WS 2012/13 nur Einschreibungen ins erste, zweite und dritte Fachsemester, usw. erfolgen.
Sie können die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen ferner erst dann absolvieren, wenn diese auch von der Universität Paderborn gemäß dem Aufbau der Studiengänge angeboten werden. Bei Anrechnungen kann es daher zu Verzögerungen im Studium kommen.
Eine Einschreibung kann nicht erfolgen, wenn eine Prüfung im entsprechenden Lehramtsstudiengang (Bachelor of Education oder Staatsexamen) endgültig nicht bestanden wurde.
Die unten stehende Tabelle wird fortlaufend aktualisiert.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Kathrin Günnewig oder Nicole Bunte. Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Andreas Bolte oder Stefanie Naewe.
|
|
G |
HRGe |
GyGe |
BK |
|
Bildungswissenschaftliches Studium |
||||
|
Deutsch als Zweitsprache (DAZ)
|
||||
|
|
||||
|
Chemie |
|
|||
|
Deutsch |
|
|||
|
Elektrotechnik |
|
|
|
|
|
Englisch |
||||
|
Französisch |
|
|||
|
Geschichte |
|
|
||
|
Hauswirtschaft |
|
|
|
|
|
Informatik |
|
|||
|
Kunst |
||||
|
Lernbereich Mathematische Grundbildung |
|
|
|
|
|
Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften |
|
|
|
|
|
Lernbereich sprachliche Grundbildung |
|
|
|
|
|
Maschinenbautechnik |
|
|
|
|
|
Mathematik |
|
|||
|
Musik |
|
|
||
|
Pädagogik |
|
|
||
|
Philosophie/Praktische Philosophie |
|
|
|
|
|
Praktische Philosophie |
|
|
|
|
|
Physik |
|
|||
|
Religionslehre, evangelisch |
||||
|
Religionslehre, katholisch |
||||
|
Spanisch |
|
|||
|
Sport |
||||
|
Textilgestaltung |
|
|
|
|
|
Wirtschaftswissenschaft |
|
|
|
|
Index A-Z | Impressum | Webmaster | Login | Geändert am: 25.01.2013