
Das Graduiertenkolleg wird
12 Doktorandinnen- bzw. Doktorandenstipendien sowie
2 Postdoktorandinnen- bzw. Postdoktorandenstipendien vergeben.
Für besonders qualifizierte Bewerber/innen mit BA- oder Fachhochschulabschluss stehen
2 Qualifizierungsstipendien zur Verfügung.
Kollegiatinnen oder Kollegiaten mit Qualifizierungsstipendien haben parallel zur Arbeit an ihrer Promotion zusätzliche Leistungen − in der Regel eine bestimmte Anzahl von Hauptseminarscheinen − zu erbringen. Im Einzelnen wird die Anforderung mit den Betreuern in Absprache mit dem zuständigen Promotionsausschuss vereinbart.
Die Promotions- und die Postdoktorandenstipendien werden jeweils für zwei Jahre vergeben, eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
Laufzeit der Qualifizierungsstipendien ist jeweils ein Jahr, danach werden die Promovendinnen bzw. Promovenden in das normale Stipendienprogramm übernommen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt
1.300,- € / Monat (Promotions-, sowie Qualifizierungsstipendien), bzw.
1.416,- € / Monat (Postdoktorandenstipendien);
ein Sachkostenzuschuss und gegebenenfalls eine Familienpauschale kommen hinzu. Außerdem finanziert das Graduiertenkolleg Fahrten zu nationalen und internationalen Tagungen.
Stipendien sind steuerfrei und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Die DFG empfiehlt, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten im eigenen Interesse eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Risiko-Lebensversicherung auf eigene Kosten abschließen.
Für die Stipendiatinnen und Stipendiaten besteht Residenzpflicht (Erst- oder Zweitwohnsitz in Paderborn).
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