Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist einer der größten fachübergreifenden Fördergeber für Grundlagenforschung in Deutschland. Beantragt werden können Einzelprojekte, Forschungsvorhaben im (inter-)nationalen Verbund, Geräte und Infrastruktur oder auch längerfristige Einrichtungen wie Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten DFG-Förderprogramme, Informationen zu den internen Prozessen bei der Antragstellung und die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Forschungsreferat.  

Förderprogramme der DFG

Sachbeihilfe

Über eine Sachbeihilfe können z.B. Material- Reise- und Personalkosten für ein einzelnes Forschungsvorhaben beantragt werden. Die Förderdauer umfasst in der Regel 3 Jahre. Die Sachbeihilfe bietet auch die Möglichkeit, die eigene Stelle zu finanzieren. Beachten Sie hierbei unsere Hinweise zur Arbeitgebererklärung.

Walter-Benjamin-Programm

Das Walter Benjamin-Programm ist ein Mobilitätsprogramm, das Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen die Möglichkeit bietet, für bis zu 2 Jahre ihre eigene Stelle zu finanzieren. Voraussetzung hierbei ist, dass ein Einrichtungswechsel stattfindet, dabei kann sich die neue Einrichtung sowohl im In- als auch im Ausland befinden.

Emmy-Noether-Programm

Eine Förderung im Emmy-Noether-Programm bietet hochqualifizierten Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von 6 Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.

Sonderforschungs-bereich

In diesem Programm können Verbünde exzellenter Wissenschaftler*innen etabliert werden, die an einem oder mehreren Standorten innovative und anspruchsvolle Forschungsfragen bearbeiten (Laufzeit: 12 Jahre). Anträge im Programm SFB/TRR dienen der institutionellen Schwerpunkt- und Strukturbildung und sind daher von besonderer strategischer Bedeutung.

Graduiertenkollegs

Graduiertenkollegs (Laufzeit: max. 9 Jahre) zielen auf die Qualifizierung von Doktorand*innen im Rahmen eines thematisch fokussierten Forschungsprogramm. Zentral ist zudem ein Qualifizierungskonzept mit innovativen Lehr- und Betreuungselementen. Auch internationale Graduiertenkollegs sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Großegeräteförderung

Im DFG-Förderprogramm „Forschungsgroßgeräte “ (Art. 91b GG) werden Großgeräte an deutschen staatlichen Hochschulen und gefördert. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch die DFG und das Sitzland der Hochschule. Vorhaben im Programm „Großgeräte der Länder “ (Art. 143c GG) sind vollständig länderfinanziert, werden aber von der DFG begutacht

Heisenberg-Programm

Das Heisenberg-Programm richtet sich an Wissenschaftler*innen auf fortgeschrittenen Karrierestufen, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur erfüllen. Das Förderformat ermöglicht es, über 5 Jahre weiterführende Forschungsthemen zu bearbeiten. Unter bestimmten Bedingungen ist der Wechsel auf eine Heisenbergprofessur möglich.

Symbolbild: Spielfiguren, die durch Linien verbunden sind

Internationale Kooperationen

Die DFG unterstützt auch die internationale Zusammenarbeit in der Forschung. In allen DFG-Förderprogrammen können internationale Module wie Reisekosten, Personenaustausch etc. beantragt
werden.
Darüber hinaus bietet die DFG auch gemeinsame Ausschreibungen mit internat. Partnerorganisationen an.

Hinweis

DFG-Anträge mit hochschulpolitischer Relevanz wie z.B. Sonderforschungsbereiche oder Graduiertenkollegs (sogenannte koordinierte Programme) sind von der Präsidentin zu unterzeichnen und werden an der UPB in einem strukturierten Prozess begleitet. Setzen Sie sich daher frühzeitig mit der*dem Ansprechpartner*in unseres Forschungsreferats in Verbindung.

Glossar

Im zentralen Fonds für Maßnahmen zur Forschungsprojektförderung stellt die Universität Paderborn Finanzmittel zur Verfügung, um Sie bei der Antragstellung in den koordinierten Programmen der DFG und der EU zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es auch eine Möglichkeit der Anschubfinanzierung (sog. Starthilfe) für DFG- Einzelvorhaben, die dezentral von den Fakultäten vergeben werden. Für weitere Informationen zur Anschubfinanzierung wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FK).

Für die Beantragung der eigenen Stelle (z.B. innerhalb eines Sachbeihilfeantrags, im Emmy-Noether- oder Heisenberg- Programm) ist eine Arbeitgebererklärung nötig. Wenden Sie sich bitte frühzeitig (idealerweise 4 Wochen vor der geplanten Einreichung) an das Forschungsreferat.

 

Die DFG gewährt auf Projektausgaben eine Programmpauschale von 22 % zur Deckung der indirekten Projektkosten. An der UPB gilt die Regelung, dass die Pauschale zentral durch die Universität vereinnahmt wird. Die Projektleiter erhalten als Ausgleich eine Forschungsprämie aus Haushaltsmitteln in Höhe von 40% der ursprünglichen Pauschale.

Bei der Erstellung und Begutachtung von Förderanträgen nehmen Querschnittsthemen einen immer größeren Stellenwert ein. Dazu zählen etwa Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit, Internationalität, Karriereförderung, Forschungsdatenmanagement oder Nachhaltigkeit. Wir unterstützen Sie hierbei und fungieren als Schnittstelle zu anderen Servicebereichen der Universität.

DFG-Vertrauensdozentin an der Universität Paderborn ist Prof. Dr. Claudia Öhlschläger.

Der Service des Forschungsreferats

Der Service des Forschungsreferats

Unser Service rund um Ihren DFG-Antrag umfasst:

  • Feedback zum Aufbau und Überzeugungskraft Ihres Antrags aus nicht-fachlicher Perspektive
  • Feedback im Hinblick auf Passfähigkeit und Konsistenz mit den Leitlinien
  • Beratung bei der Finanzierungsplanung
  • Beratung zu Querschnittsthemen
  • Einholen einer Arbeitgebererklärung
  • Begleitung des gesamten internen Antragsprozesses bei koordinierten Programmen (Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs)

 

Ansprechpartner*innen

Dr. Daniela Hartmann

Beantwortet Ihre Fragen während der Antragsstellung zu:

Sachbeihilfen (alle Fakultäten)
SFB/TRR
Graduiertenkollegs
und sonstige Anträge

Dr. Silke Corall

Beantwortet Ihre Fragen während der Antragsstellung zu:

Programmen für Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen

Prof. Dr. Claudia Öhlschläger

Vertrauensdozentin der DFG

Drittmittelverwaltung

Bei Fragen rund um die Abwicklung bewilligter Gelder wenden Sie sich an die Ansprechpartner*innen der Drittmittelverwaltung (Sachgebiet 2.3).